Bundesadler
Bundesarbeitsgericht 

Das Bundesarbeitsgericht


Die Dokumentationsstelle


Aufgaben und Umfang der juristischen Dokumentation

Die Dokumentationsstelle des Bundesarbeitsgerichts wertet dokumentationswürdige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der Landesarbeitsgerichte, der Arbeitsgerichte, der Schiedsgerichte, der kirchlichen Arbeitsgerichte sowie supranationaler Gerichte in Arbeitsrechtsstreitigkeiten, einschlägige Literatur aus Periodika (Fachzeitschriften, Jahrbüchern etc.), Festschriften und Sammelwerken sowie Dissertationen und Habilitationen und einschlägige Verwaltungsvorschriften aus Verkündungs- und Mitteilungsblättern aus, soweit ein Bezug zum Arbeitsrecht oder zur Arbeitsgerichtsbarkeit besteht.

Zu diesem Zweck werden ständig einschlägige Periodika hinsichtlich ihres arbeitsrechtlich relevanten Inhalts ausgewertet. Rechtsprechung wird aus Entscheidungsabdrucken dokumentiert, die das Bundesarbeitsgericht von den Landesarbeitsgerichten und Arbeitsgerichten erhält. Die dokumentarisch erschlossenen Daten werden sowohl in einer internen Datenbank als auch in Dateien gespeichert, die in das juristische Informationssystem "juris" Eingang finden.

Daneben führt die Dokumentationstelle eine gerichtsinterne chronologische Sammlung der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts. Auch der wöchentliche Informationsdienst, in dem auf wichtige aktuelle Beiträge und Rechtsentwicklungen im nationalen und supranationalen Arbeitsrecht hingewiesen wird, dient ausschließlich internen Zwecken.

Zusammenarbeit mit der juris GmbH

Die inhaltlich und technisch aufbereiteten Dokumente werden der juris GmbH zugeleitet und in das juristische Informationssystem (juris) eingestellt. Juris steht der öffentlichen Hand und privaten Nutzern gleichermaßen zur Verfügung und wird von der juris GmbH in Saarbrücken betrieben. Mittlerweile stehen den Nutzern in Online-Datenbanken und auf DVDs aus allen Rechtsgebieten knapp 4 Mio. Dokumente zur Verfügung. Davon betreffen knapp 500 000 Dokumente das Rechtsgebiet Arbeitsrecht. Von der Dokumentationsstelle des Bundesarbeitsgerichts befinden sich etwa 120 000 Dokumente in den juris-Datenbanken (Stand Juli 2010).

Postanschrift

Bundesarbeitsgericht
Dokumentationsstelle
99113 Erfurt

Tel.: 0361/2636-0
Fax: 0361/2636-2000

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass das Bundesarbeitsgericht keine Rechtsauskünfte erteilen kann. Auch eine Stellungnahme zur Bedeutung einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts für einen ähnlich gelagerten Sachverhalt ist ausgeschlossen. Entsprechend ist die Dokumentationsstelle des Bundesarbeitsgerichts nicht befugt, zu einer Rechtsfrage die "passenden" Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts herauszusuchen. Sie können sich insofern an Ihren Interessenvertreter (Betriebsrat, Gewerkschaft etc.) oder an einen Angehörigen der rechtsberatenden Berufe wenden. Vollständige Duplikate der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts in anonymisierter Form können Sie bei der Pressestelle anfordern.

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