Bundesarbeitsgericht
Die Geschäftsstelle
Aufgrund von § 7 Abs. 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) iVm. § 153 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist bei dem Bundesarbeitsgericht
eine Geschäftsstelle eingerichtet. Sie ist entsprechend der Zahl der Senate in
Senatsgeschäftsstellen gegliedert und mit Beamten des gehobenen und mittleren Dienstes besetzt.
Die Beamten des mittleren Dienstes sind für die Verwaltung der Verfahrensakten zuständig.
Darüber hinaus sind sie als Urkundsbeamte und Kostenbeamte tätig. Die Beamten des gehobenen
Dienstes sind Diplom-Rechtspfleger (FH). Sie leiten die jeweilige Senatsgeschäftsstelle
und nehmen neben ihrer Urkundsbeamtentätigkeit die Ihnen durch das Rechtspflegergesetz z.B. auf
dem Gebiet der Prozeßkostenhilfe übertragenen Aufgaben wahr. Sie leisten Tätigkeiten für den
Senat, wie etwa die Vorbereitung von sog. Formalentscheidungen und überprüfen die
Senatsentscheidungen u.a. im Hinblick auf die zitierten Fundstellen und darüber hinausgehend.
Zudem erfolgt ein Korrekturlesen der Entscheidungen.
