Das Bundesarbeitsgericht
Die Verwaltungsabteilung
Das Bundesarbeitsgericht benötigt zur Erfüllung seiner Aufgaben Personal und Sachmittel für
Geschäftsstelle, Bibliothek, Dokumentationsstelle, Schreibdienst, Wachtmeisterdienst und
Druckerei. Für die Bereitstellung dieser Mittel und für die Regelung des gesamten
Geschäftsbetriebs, einschließlich der Personalverwaltung, ist die Verwaltungsabteilung des
Bundesarbeitsgerichts zuständig. Die Geschäfte der Verwaltung und der Dienstaufsicht führt das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz.
Diese Aufgaben wurden jedoch zum großen Teil an die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts
delegiert.
Die für den Personal- und Sachaufwand erforderlichen Mittel werden dem
Bundesarbeitsgericht im Rahmen des Bundeshaushalts über ein eigenes
Haushaltskapitel (1105) im Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales zugewiesen.
Die Verwaltung nimmt im Wesentlichen folgende Aufgaben wahr:
- präsidiale Verwaltungsaufgaben, Angelegenheiten des Präsidiums, des Präsidialrats und der ehrenamtlichen Richter
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Personalmanagement, Aus- und Fortbildung
- Organisation
- Haushalt, Beschaffungswesen, Bau- und Liegenschaftsverwaltung
- Informationstechnik
- innere Dienste
Mit In-Kraft-Treten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) sind alle Bundesbehörden verpflichtet nach § 11 Abs. 2 IFG Aktenpläne ohne Angabe personenbezogener Daten allgemein zugänglich zu machen. An dieser Stelle finden Sie den Aktenplan des Bundesarbeitsgerichts als Übersicht.

