Sitzungstage

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Die mündlichen Verhandlungen vor dem Bundesarbeitsgericht sind öffentlich. Bei Besuchen von Gruppen wird um vorherige Anmeldung gebeten.

Geben Sie bitte bei Ihrer Anfrage den Ansprechpartner oder die Ansprechpartnerin, Ihre E-Mail-Adresse bzw. Postanschrift sowie Ihre Telefonnummer an.

Einzelpersonen können ohne vorherige Anmeldung an mündlichen Verhandlungen im Bundesarbeitsgericht teilnehmen. Auch hier empfehlen wir jedoch eine schriftliche Anmeldung.

Ist zu einer Sitzung eine größere Zahl von Zuhörern oder Vertretern der Medien zu erwarten, werden Platzkarten ausgegeben. Das jeweilige Verfahren wird im Einzelfall geregelt.

Kontakt

  • Hausanschrift: Bundesarbeitsgericht
    Hugo-Preuß-Platz 1
    99084 Erfurt
  • Postanschrift: 99113 Erfurt
  • Fax Rechtsmitteleingang / Geschäftsstelle: +49 361 2636 -2000
  • Fax Verwaltung: +49 361 2636 -2008
  • Nutzer-ID beA: govello-1143466074128-000000748

Nähere Informationen

Für den Sitzungsbesuch am Bundesarbeitsgericht gibt es zwar keine gesonderte Kleiderordnung, aus Respekt vor der Rechtsprechung und angesichts der Bedeutung, die diese für die Betroffenen hat, ist es jedoch angemessen, eine offizielle und dem Anlass entsprechende Bekleidung zu tragen. Während der Sitzung ist Telefonieren (bitte Mobiltelefon ausschalten!), Essen und Trinken nicht gestattet. Das Gebäude des Bundesarbeitsgerichts einschließlich des Innenhofes ist rauchfrei.

Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal sind nur durch Medienvertreter und in der Regel nur vom Einzug des Senats gestattet. Eine gesonderte Akkreditierung ist hierfür nicht erforderlich. Wir bitten bei Interesse um einen Hinweis an die Pressestelle (pressestelle@bundesarbeitsgericht.de).

Ist die Aufnahme der Verkündung einer Entscheidung in Bild und Ton zugelassen (§ 169 Abs. 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz [GVG] iVm. § 72 Abs. 6 Arbeitsgerichtsgesetz [ArbGG]), wird dies in der Terminvorschau gesondert bekannt gegeben. Mit der Veröffentlichung beginnt das Akkreditierungsverfahren.

Anregungen für eine Zulassung können an die Pressestelle gerichtet werden. Nach 10 Uhr des Vortags der Sitzung kann eine Beschlussfassung und Akkreditierung nicht mehr gewährleistet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Entscheidung in der Sache nicht notwendig noch am Tag der mündlichen Verhandlung verkündet wird. Der erkennende Senat beraumt in diesem Fall einen gesonderten Verkündungstermin an.

Ob die angegebenen Termine bestehen geblieben sind, erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Senatsgeschäftsstelle des Bundesarbeitsgerichts.

Bevorstehende Sitzungstage


Die in der Tabelle aufgeführten Sitzungstage können nach Terminen gefiltert werden, für die ein Vorbericht existiert. Dabei handelt es sich um Verfahren, die nach Auffassung der erkennenden Senate von besonderem Interesse sind und zu denen nach der Verkündung einer Entscheidung eine Pressemitteilung veröffentlicht wird.
Setzen Sie dafür in der Box „Termine filtern“ einen Haken neben der Rubrik „Mit Vorberichten“ und klicken Sie auf die darunter befindliche Schaltfläche „Termine filtern“.

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    Informationen

    Die mündlichen Verhandlungen vor dem Bundesarbeitsgericht sind öffentlich. Eine Teilnahme ist ohne Anmeldung möglich. Bei Besuchen von Gruppen wird um rechtzeitige Anmeldung mit dem nachfolgenden Formular gebeten. Die mündlichen Verhandlungen finden in der Regel von Dienstag bis Donnerstag, jeweils mit Beginn am Vormittag statt. Die Termine zu den Verhandlungen finden Sie hier.

    Einzelpersonen können ohne vorherige Anmeldung an mündlichen Verhandlungen im Bundesarbeitsgericht teilnehmen. Auch hier empfehlen wir jedoch eine schriftliche Anmeldung.

    Ist zu einer Sitzung eine größere Anzahl von Zuhörern oder Vertretern der Medien zu erwarten, werden Platzkarten ausgegeben. Das jeweilige Verfahren wird im Einzelfall geregelt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der organisatorischen Gegebenheiten und der großen Nachfrage nicht alle Anfragen positiv beantwortet werden können.

    Hinweise für Besucherinnen und Besucher:

    Für den Zutritt zum Gebäude des Bundesarbeitsgerichts muss sich jeder Besucher ggf. mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Größere Gepäckstücke dürfen nicht in die Sitzungssäle mitgenommen werden. Im Eingangsbereich stehen Schließfächer zur Verfügung. Besucherinnen und Besucher sind Ton-, Bild- und Filmaufnahmen während der Verhandlung untersagt. In den Sitzungssälen sind Mobil-Telefone auszuschalten.

    Für den Sitzungsbesuch am Bundesarbeitsgericht gibt es zwar keine gesonderte Kleiderordnung, aus Respekt vor der Rechtsprechung und angesichts der Bedeutung, die diese für die Betroffenen hat, ist es jedoch angemessen, eine offizielle und dem Anlass entsprechende Kleidung zu tragen. Dies beinhaltet auch, dass Sitzungen in den Sommermonaten nicht in kurzen Hosen, Miniröcken und Flip-Flops etc. aufgesucht werden.

    Essen und Trinken sind in den Sitzungssälen nicht gestattet. Das gesamte Gebäude des Bundesarbeitsgerichts einschließlich des Innenhofes ist rauchfrei.

    Bitte füllen Sie nun das nachfolgende Formular für Ihren geplanten Sitzungsbesuch aus.

    Die nachfolgenden Angaben sind bis auf Namen, Vornamen und E-Mail-Adresse freiwillig. Eine Rückmeldung zu Ihrem Anliegen kann nur erfolgen, wenn Sie uns zumindest eine Möglichkeit nennen, wie wir Sie erreichen können. Um eine verzögerte Bearbeitung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen eine vollständige Angabe Ihrer Daten. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die nicht entsprechend gekennzeichneten Felder keine Pflichtangaben sind. Soweit Sie die Eingabemaske ausfüllen, werden Ihre Angaben zusammen mit Ihrer Nachricht an die für die Bearbeitung Ihres Anliegens zuständige Stelle weitergeleitet.

    Weitere Hinweise zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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