Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. März 2013 – 6 Sa 1620/12 – aufgehoben.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. Juni 2012 – 12 Ca 2314/11 – abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
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Zwanziger |
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Schlewing |
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Ahrendt |
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Xaver Aschenbrenner |
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H. Frehse |
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