Nutzungshinweise

Um die Bibliothek nutzen zu können, legen Sie bitte vor dem Besuch an der Pforte des Gerichts Ihren Personalausweis vor. Dort erhalten Sie eine Besucherkarte. Die Medien in der Bibliothek sind frei zugänglich aufgestellt. Besucherinnen und Besuchern stehen 31 Arbeitsplätze zur Verfügung.

Eine Ausleihe von Medien ist nicht möglich. Sie haben aber die Möglichkeit, Kopien anzufertigen, die kostenpflichtig sind.

Benutzungsordnung

Öffnungszeiten

Mo-Do
8.00 – 14.30 Uhr

Fr
8.00 – 12.00 Uhr

Telefon: +49 361 2636 -1710

Fax: +49 361 2636 -2003

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Geschichte der Bibliothek

Vor dem Zweiten Weltkrieg gab es keine eigenständige Arbeitsgerichtsbarkeit auf Landes- und Reichsebene. Ein Senat des Reichsgerichts in Leipzig, der als Reichsarbeitsgericht bezeichnet wurde, war in der Revisionsinstanz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig. Die Literatur, die er für seine Arbeit benötigte, erwarb die Reichsgerichtsbibliothek.

Nach dem Zweiten Weltkrieg verblieben die Bände in der DDR. Sie wurden zunächst am Obersten Gericht der DDR und später in Depots der Staatsreserve aufbewahrt.

1954 entstand am Bundesarbeitsgericht in Kassel eine vollkommen neue Bibliothek. Sie hatte einen Anfangsbestand von 3.000 Bänden, der bis heute auf 99.500 Bände angewachsen ist.

Nach 1990 sichteten Mitarbeiter des Bundesgerichtshofes die in der DDR verbliebenen Bestände der Bibliothek des Reichsgerichts und brachten sie nach Karlsruhe. Ausgewählte arbeitsrechtliche Titel gab der Bundesgerichtshof nun an die Bibliothek des Bundesarbeitsgerichts ab. Diese bilden den historischen Teil des Bestandes und sind gut an den Aufklebern und Stempeln der Bibliothek des Reichsgerichts zu erkennen.