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10 AZR 34/19


1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. November 2018 – 12 Sa 1642/17 – aufgehoben.

2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.