1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2021 – 5 Sa 44/21 – aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund – Kammern Neubrandenburg – vom 19. Januar 2021 – 13 Ca 206/20 – abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.148,96 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10. Mai 2020 zu zahlen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.