Die Revision der Beklagten zu 1. gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 19. Februar 2020 – 2 Sa 274/19 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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Die Revision der Beklagten zu 1. gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 19. Februar 2020 – 2 Sa 274/19 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.