The following content is only available in German.

2 AZR 467/21


1. Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Juni 2021 – 14 Sa 1228/20 – aufgehoben, soweit darin zu ihren Lasten erkannt worden ist.

2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Revisionsverfahrens – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.