Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 23. Februar 2023 – 8 Sa 29/21 – aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 27. Mai 2021 – 1 Ca 283/20 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
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