1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Juli 2023 – 26 Sa 49/23 – im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 6. Dezember 2022 – 58 Ca 1121/22 – abgeändert und der Klage stattgegeben hat.
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Juli 2023 – 26 Sa 49/23 – wird zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
2. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Juli 2023 – 26 Sa 49/23 – wird zurückgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.