Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 4. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Oktober 2019 – 5 TaBV 5/19 – wird zurückgewiesen.
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Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 4. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Oktober 2019 – 5 TaBV 5/19 – wird zurückgewiesen.