1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 3. Mai 2023
– 7 Sa 249/22 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
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1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 3. Mai 2023
– 7 Sa 249/22 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.