1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 31. Mai 2022 – 1 Sa 169/21 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 31. Mai 2022 – 1 Sa 169/21 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.