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9 AZR 340/19


Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Juni 2019 – 10 Sa 2077/18 – teilweise aufgehoben und klarstellend wie folgt neu gefasst:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 20. September 2018 – 58 Ca 5585/18 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.