Entscheidungen

Die Entscheidungen sind ab dem Jahr 2010 eingestellt. Sie sind bis auf weiteres nicht elektronisch signiert. Das Bundesarbeitsgericht übernimmt deshalb keine Gewähr für eine unverfälschte Übertragung.

Die elektronischen Fassungen der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts stehen im Internet zur Information der Öffentlichkeit zur Verfügung. Entscheidungen für gewerbliche Zwecke erhalten Sie – gegen Kostenerstattung – bei der Pressestelle des Bundesarbeitsgerichts.

Bei der Eingabe des Aktenzeichens geben Sie bitte alle Zeichen (auch die Leerzeichen) mit ein, wie zum Beispiel: ‚5 AZR 199/02‘ (lediglich die Hochkomma lassen Sie bitte weg). Bitte beachten Sie, dass zwischen der Verkündung der Urteilsformel und der Veröffentlichung des vollständig abgefassten Urteils auf der Website ein Zeitraum von einigen Wochen oder Monaten liegen kann.

Anforderungsformular

Kontakt

  • Hausanschrift: Bundesarbeitsgericht
    Hugo-Preuß-Platz 1
    99084 Erfurt
  • Postanschrift: 99113 Erfurt
  • Fax Rechtsmitteleingang / Geschäftsstelle: +49 361 2636 -2000
  • Fax Verwaltung: +49 361 2636 -2008
  • Nutzer-ID beA: govello-1143466074128-000000748

Filtern

Aktenzeichen Datum
Beschreibung Bereitgestellt
Entscheidung
6 AZR 190/12
19.12.2013
HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung
17.02.2014
 

Entscheidungsanforderungsformular

Für die Anforderung eines Entscheidungsabdruckes ist die Angabe der vollständigen Postanschrift sowie die Angabe des Aktenzeichens der gesuchten Entscheidung erforderlich.

Die Übersendung der Entscheidung erfolgt nur, wenn Sie eine Kostenübernahmeerklärung abgeben.

Für die Überlassung elektronisch gespeicherter Dateien werden 1,50 Euro je Entscheidung, höchstens 5,00 Euro für in einem Arbeitsgang überlassene Entscheidungen erhoben (§ 4 Abs. 1, Kostenverzeichnis Nr. 2000 Justizverwaltungskostengesetz [JVKostG]).

Für die Versendung der Entscheidungsabdrucke werden Schreibauslagen in Höhe von 0,50 Euro pro Seite für die ersten 50 Seiten erhoben, für jede weitere Seite werden 0,15 Euro erhoben.

    Persönliche Angaben

    Die nachfolgenden Angaben sind bis auf Namen, Vornamen und E-Mail-Adresse freiwillig. Eine Rückmeldung zu Ihrem Anliegen kann nur erfolgen, wenn Sie uns zumindest eine Möglichkeit nennen, wie wir Sie erreichen können. Um eine verzögerte Bearbeitung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen eine vollständige Angabe Ihrer Daten. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die nicht entsprechend gekennzeichneten Felder keine Pflichtangaben sind. Soweit Sie die Eingabemaske ausfüllen, werden Ihre Angaben zusammen mit Ihrer Nachricht an die für die Bearbeitung Ihres Anliegens zuständige Stelle weitergeleitet. Weitere Hinweise zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Felder, die mit * gekennzeichnet sind, sind Pflichtfelder.

    Ihre Kontaktdaten
    450 Zeichen übrig
    Entscheidungen auswählen

    Bitte tragen Sie die Aktenzeichen ein, die Sie anfordern möchten. Sie können pro Anfrage bis zu fünf Aktenzeichen eintragen. Falls Sie mehr als fünf Entscheidungen benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die Pressestelle unter pressestelle@bundesarbeitsgericht.de.