Entscheidungen
Die Entscheidungen sind ab dem Jahr 2010 eingestellt. Sie sind bis auf weiteres nicht elektronisch signiert. Das Bundesarbeitsgericht übernimmt deshalb keine Gewähr für eine unverfälschte Übertragung.
Die elektronischen Fassungen der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts stehen im Internet zur Information der Öffentlichkeit zur Verfügung. Entscheidungen für gewerbliche Zwecke erhalten Sie – gegen Kostenerstattung – bei der Pressestelle des Bundesarbeitsgerichts.
Bei der Eingabe des Aktenzeichens geben Sie bitte alle Zeichen (auch die Leerzeichen) mit ein, wie zum Beispiel: ‚5 AZR 199/02‘ (lediglich die Hochkomma lassen Sie bitte weg). Bitte beachten Sie, dass zwischen der Verkündung der Urteilsformel und der Veröffentlichung des vollständig abgefassten Urteils auf der Website ein Zeitraum von einigen Wochen oder Monaten liegen kann.