10 AZR 277/20


1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 27. November 2019 – 6 Sa 911/19 – teilweise aufgehoben.

2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 5. Juni 2019 – 2 Ca 64/19 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen im Entscheidungsausspruch zu 1. im ersten Spiegelstrich berichtigt und teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 323,84 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 208,38 Euro brutto seit dem 16. Dezember 2018 und aus weiteren 115,46 Euro brutto seit dem 18. Dezember 2018 zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Revision der Beklagten zurückgewiesen.

4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.