4 AZR 234/20


Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Januar 2020 – 17 Sa 1380/18 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass – unter Aufhebung der Berufungsentscheidung im Kostenpunkt – von den Kosten des Rechtsstreits jede Partei die Hälfte zu tragen hat.