6 AZR 141/21


1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 12. Februar 2021 – 16 Sa 754/20 – aufgehoben.

2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 5. März 2020 – 1 Ca 323/19 Ö – wird zurückgewiesen.

3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.