1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. September 2021 – 3 Sa 345/20 – wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. September 2021 – 3 Sa 345/20 – wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.