Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 4. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Oktober 2019 – 5 TaBV 5/19 – wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 4. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Oktober 2019 – 5 TaBV 5/19 – wird zurückgewiesen.