Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 17. März 2021 – 2 Sa 338/20 – wird zurückgewiesen.
Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 17. März 2021 – 2 Sa 338/20 – wird zurückgewiesen.
Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.