Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. März 2021 – 8 Sa 160/20 – wird zurückgewiesen.
Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. März 2021 – 8 Sa 160/20 – wird zurückgewiesen.
Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.