Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Freiburg – vom 28. Juni 2021 – 9 Sa 75/20 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Freiburg – vom 28. Juni 2021 – 9 Sa 75/20 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.