7 AZR 573/20


Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 7. Oktober 2020 – 5 Sa 451/20 – aufgehoben.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 26. Mai 2020 – 11 Ca 295/20 – wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.