Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Oktober 2019 – 18 Sa 655/19 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Oktober 2019 – 18 Sa 655/19 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.