6 AZR 111/24
Eingruppierung - Abgrenzung der Eingruppierung nach den Anlagen 32 und 33 zu den AVR Caritas - Einrichtung der Behindertenhilfe - Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes
Eingruppierung - Abgrenzung der Eingruppierung nach den Anlagen 32 und 33 zu den AVR Caritas - Einrichtung der Behindertenhilfe - Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes