6 AZR 73/25

Wöchentliche Arbeitszeit einer Arbeitsgruppenleiterin in einer Werkstatt für behinderte Menschen (Einordnung als Einrichtung für schwerbehinderte Menschen (Schulen, Heime) oder heilpädagogische Einrichtung iSv. § 6 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. dd TV-L)

Details

  • Datum

    13.11.2025

  • Uhrzeit

    10:30 Uhr

  • Senat

    6. Senat

  • Aktenzeichen

    6 AZR 73/25

  • Art

    mündliche Verhandlung

  • Vorinstanz

    25 Sa 658/24
    Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

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