7 ABR 23/22
Teilnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung an Betriebsversammlungen, solange für die Filiale keine eigene Schwerbehindertenvertretung besteht
Teilnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung an Betriebsversammlungen, solange für die Filiale keine eigene Schwerbehindertenvertretung besteht