8 AZR 82/25

Geschäftsgeheimnisschutz - Anspruch auf Unterlassung, Beseitigung, Auskunft und Schadensersatz - Verletzung von Geschäftsgeheimnissen - internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

Details

  • Datum

    29.01.2026

  • Uhrzeit

    10:00 Uhr

  • Senat

    8. Senat

  • Aktenzeichen

    8 AZR 82/25

  • Art

    mündliche Verhandlung

  • Vorinstanz

    10 SLa 837/24
    Landesarbeitsgericht Hamm

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