1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Dezember 2019 – 5 Sa 435/19 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
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1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Dezember 2019 – 5 Sa 435/19 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.