Court hearings are held publicly at the Federal Labour Court. Visitor groups are asked for prior application.
Please name a contact person and give your e-mail or postal address and your phone number in your application.
Individuals can attend hearings at the Federal Labour Court without prior application, although written application is recommended.
If a significant number of visitors or media representatives is to be expected, seat reservations will be issued. The application procedure will be determined on a case-by-case basis.
Contact
Street Address:
Bundesarbeitsgericht
Hugo-Preuß-Platz 1
99084 Erfurt
The following content is only available in German.
Nähere Informationen
Für den Sitzungsbesuch am Bundesarbeitsgericht gibt es zwar keine gesonderte Kleiderordnung, aus Respekt vor der Rechtsprechung und angesichts der Bedeutung, die diese für die Betroffenen hat, ist es jedoch angemessen, eine offizielle und dem Anlass entsprechende Bekleidung zu tragen. Während der Sitzung ist Telefonieren (bitte Mobiltelefon ausschalten!), Essen und Trinken nicht gestattet. Das Gebäude des Bundesarbeitsgerichts einschließlich des Innenhofes ist rauchfrei.
Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal sind nur durch Medienvertreter und in der Regel nur vom Einzug des Senats gestattet. Eine gesonderte Akkreditierung ist hierfür nicht erforderlich. Wir bitten bei Interesse um einen Hinweis an die Pressestelle (pressestelle@bundesarbeitsgericht.de).
Ist die Aufnahme der Verkündung einer Entscheidung in Bild und Ton zugelassen (§ 169 Abs. 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz [GVG] iVm. § 72 Abs. 6 Arbeitsgerichtsgesetz [ArbGG]), wird dies in der Terminvorschau gesondert bekannt gegeben. Mit der Veröffentlichung beginnt das Akkreditierungsverfahren.
Anregungen für eine Zulassung können an die Pressestelle gerichtet werden. Nach 10 Uhr des Vortags der Sitzung kann eine Beschlussfassung und Akkreditierung nicht mehr gewährleistet werden.Es wird darauf hingewiesen, dass eine Entscheidung in der Sache nicht notwendig noch am Tag der mündlichen Verhandlung verkündet wird. Der erkennende Senat beraumt in diesem Fall einen gesonderten Verkündungstermin an.
Ob die angegebenen Termine bestehen geblieben sind, erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Senatsgeschäftsstelle des Bundesarbeitsgerichts.
The following content is only available in German.
Upcoming Hearings
Filter Dates
Date
Time
Senate
Description
Actions
09.02.2023
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 266/22
-
Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 15 Abs. 5 TzBfG
Date
Time
Senate
Description
Actions
09.02.2023
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 266/22
-
Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 15 Abs. 5 TzBfG
09.02.2023
09:45 Uhr
7. Senat
7 ABR 6/22
-
Wirksamkeit der Wahl von Arbeitnehmervertretern zum Aufsichtsrat
14.02.2023
09:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 28/21
-
Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs zur Aufstellung eines Sozialplans
Date
Time
Senate
Description
Actions
14.02.2023
09:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 28/21
-
Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs zur Aufstellung eines Sozialplans
14.02.2023
10:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 9/22
-
Verpflichtung zur Eingruppierung nach dem ERA NRW bei Einstellungen und Versetzungen
16.02.2023
09:15 Uhr
6. Senat
6 AZR 94/22
-
Zuordnung zu einer Gruppenstufe nach der Verschmelzung der DHL Delivery Regionalgesellschaften auf die Deutsche Post AG - Bedeutung einer Wiedereinstellungszusage
Date
Time
Senate
Description
Actions
16.02.2023
09:15 Uhr
6. Senat
6 AZR 94/22
-
Zuordnung zu einer Gruppenstufe nach der Verschmelzung der DHL Delivery Regionalgesellschaften auf die Deutsche Post AG - Bedeutung einer Wiedereinstellungszusage
16.02.2023
09:15 Uhr
6. Senat
6 AZR 95/22
-
Zuordnung zu einer Gruppenstufe nach der Verschmelzung der DHL Delivery Regionalgesellschaften auf die Deutsche Post AG - Bedeutung einer Wiedereinstellungszusage
16.02.2023
09:15 Uhr
6. Senat
6 AZR 96/22
-
Zuordnung zu einer Gruppenstufe nach der Verschmelzung der DHL Delivery Regionalgesellschaften auf die Deutsche Post AG - Bedeutung einer Wiedereinstellungszusage
16.02.2023
10:00 Uhr
8. Senat
8 AZR 450/21
-
Anspruch auf gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit (Art. 157 AEUV; § 3 Abs. 1, § 7 EntgTranspG)
Achter Senat Donnerstag, 16. Februar 2023, 10:00 Uhr
Schadensersatz und Entschädigung – Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts – Widerlegung der Vermutung einer geschlechtsbezogenen Entgeltbenachteiligung
D. (Anwältinnenbüro Jörk, Feige, Maiwald, Leipzig) ./.
P. GmbH (SACHSENMETALL Unternehmensverband der Metall- und Elektroindustrie
Sachsen e.V., Dresden)
– 8 AZR 450/21 –
Die Klägerin macht gegen die Beklagte Ansprüche aufgrund von Entgeltdiskriminierung wegen ihres Geschlechts geltend.
Die Beklagte betreibt ein Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie mit 180 Mitarbeitern. Sie stellte zum 1. Januar 2017 Herrn P. und zum 1. März 2017 die Klägerin als Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin im Vertrieb ein. Beiden bot sie im Rahmen der Vertragsverhandlungen ein monatliches Grundgehalt von 3.500,00 Euro in der Einarbeitungszeit und ab dem 1. November 2017 eine zusätzliche, erfolgsabhängige Vergütung an. Die Klägerin akzeptierte das Angebot und vereinbarte daneben mit der Beklagten 20 Tage unbezahlte Freistellung pro Jahr. Herr P. war mit dem Angebot nicht einverstanden und verlangte für die Dauer der Einarbeitungszeit bis zum 31. Oktober 2017 eine monatliche Grundvergütung von 4.500,00 Euro. Die Beklagte stimmte dem zu. Mit Herrn P. vereinbarte sie zum 1. Juli 2018 außerdem eine Erhöhung des – nach der Einarbeitungszeit abgesenkten – monatlichen Grundentgelts auf 4.000,00 Euro bei gleichzeitiger Reduzierung der erfolgsabhängigen Vergütung. Mit dem weiteren, seit 1985 beschäftigten Vertriebsmitarbeiter Herrn G. vereinbarte die Beklagte zum 31. Juli 2018 ein monatliches außertarifliches Grundgehalt von 4.500,00 Euro. Die Klägerin, Herr G. und Herr P. haben als Vertriebsmitarbeiter dieselben Verantwortlichkeiten und Befugnisse. Zum 1. August 2018 trat bei der Beklagten ein Haustarifvertrag in Kraft, der die Überführung der individuellen Entgelte der Beschäftigten in Entgeltgruppen vorsah. Für den Fall, dass das neue tarifliche Grundentgelt höher war als das bisherige Entgelt des jeweiligen Mitarbeiters, war eine gedeckelte Anpassung um nicht mehr als 120,00 Euro vorgesehen. Die Klägerin und Herr P. wurden in dieselbe tarifliche Entgeltgruppe überführt. Das Entgelt in dieser Entgeltgruppe betrug 4.140,00 Euro. Aufgrund der Deckelung wurde das Grundentgelt der Klägerin jedoch lediglich auf 3.620,00 Euro angehoben, das des Herrn P. auf 4.120,00 Euro. Herrn G. führte die Beklagte weiter als außertariflichen Angestellten mit einem Grundgehalt von 4.500,00 Euro.
Mit ihrer Klage verlangt die Klägerin von der Beklagten die Zahlung weiterer Vergütung iHv. 14.500,00 Euro brutto. Sie hat gemeint, ihr stehe hinsichtlich des Grundentgelts dieselbe Vergütung zu, wie sie Herr P. erhalten habe. Sie übe gleichwertige Tätigkeiten aus und werde durch die geringere Entlohnung wegen ihres Geschlechts diskriminiert. Die Deckelungsregel in dem Tarifvertrag sei unwirksam, soweit damit die rechtswidrige Entgeltdiskriminierung verfestigt werde. Außerdem verlangt die Klägerin eine angemessene Entschädigung für die erlittene Diskriminierung. Die Beklagte hat demgegenüber eingewandt, die höhere Vergütung des Herrn P. beruhe auf den mit ihm geführten Vertragsverhandlungen und sei im Rahmen der Vertragsfreiheit zulässig. Herr G. erhalte aufgrund seiner langen Betriebszugehörigkeit und seiner Verdienste für den Vertrieb eine höhere Vergütung. Der Tarifvertrag sei geschlechtsneutral ausgestaltet und diskriminiere die Klägerin nicht.
Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Mit ihrer Revision verfolgt die Klägerin weiterhin die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche.
Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 3. September 2021 – 1 Sa 358/19 –
22.02.2023
09:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 332/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Erfrischungsgetränke-Industrie sowie Getränkefachgroßhandel Berlin, BB, M-V, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Date
Time
Senate
Description
Actions
22.02.2023
09:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 332/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Erfrischungsgetränke-Industrie sowie Getränkefachgroßhandel Berlin, BB, M-V, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Zehnter Senat Mittwoch, 22. Februar 2023, 09:00 Uhr
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge – MTV Erfrischungsgetränke-Industrie
B. (DGB Rechtsschutz GmbH, Kassel) ./.
C. GmbH (NORDERNÄHRUNG Arbeitgeberverband der Ernährungsindustrie Hamburg/Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern e.V., Hamburg)
– 10 AZR 332/20 –
Die Parteien streiten über die Höhe tariflicher Nachtarbeitszuschläge.
Die Klägerin leistet Schichtarbeit bei der Beklagten, einem Unternehmen der Getränkeindustrie. Für das Arbeitsverhältnis gilt der Manteltarifvertrag zwischen dem Verband der Erfrischungsgetränke-Industrie Berlin und Region Ost e.V. und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Hauptverwaltung vom 24. März 1998 (MTV). § 7 Nr. 1 MTV bestimmt, dass für unregelmäßige Nachtarbeit ein Zuschlag von 50 % und für regelmäßige Nachtarbeit ein Zuschlag von 20 % je Stunde zu zahlen ist. Die Klägerin verrichtete von Dezember 2018 bis Juni 2019 bei der Beklagten regelmäßige Nachtarbeit im tarifvertraglichen Sinn. Die Beklagte zahlte dafür Nachtarbeitszuschläge iHv. 20 %.
Mit ihrer Klage hat die Klägerin die Differenzen zwischen den höheren Zuschlägen für unregelmäßige Nachtarbeit von 50 % und den geleisteten Zuschlägen für regelmäßige Nachtarbeit von 20 % verlangt. Sie ist der Auffassung, die Unterscheidung zwischen unregelmäßiger und regelmäßiger Nachtarbeit verstoße gegen den Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes und den unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Regelmäßige Nachtarbeit sei erheblich belastender als außerhalb von Schichtsystemen und daher seltener geleistete, unregelmäßige Nachtarbeit. Die Beklagte meint hingegen, mit der Regelung in § 7.1 MTV hätten die Tarifvertragsparteien den ihnen zustehenden Gestaltungsspielraum eingehalten. Der Zuschlag für unregelmäßige Nachtarbeit solle nicht nur die Erschwernis der Nachtarbeit ausgleichen, sondern auch den Arbeitgeber davon abhalten, in den geschützten Freizeitbereich der Arbeitnehmer einzugreifen. Zudem werde die regelmäßige Nachtarbeit neben den Zuschlägen auch durch weitere, im MTV vorgesehene Ansprüche von Schichtarbeitnehmern ausgeglichen.
Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat ihr teilweise stattgegeben. Mit ihrer Revision begehrt die Beklagte die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils.
Auf Ersuchen des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Dezember 2020 – 10 AZR 332/20 (A) – hat zunächst der Gerichtshof der Europäischen Union (7. Juli 2022 – C-257/21 -) nach Art. 267 AEUV vorab entschieden, dass mit einer tarifvertraglichen Regelung wie der streitgegenständlichen kein Unionsrecht durchgeführt werde und die Richtlinie 2003/88/EG nicht die Vergütung von Nachtarbeitnehmern regele. Nunmehr hat der Zehnte Senat über die Revision der Beklagten zu entscheiden.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Juni 2020 – 8 Sa 2030/19 –
Der Senat verhandelt am selben Tag ein Parallelsache (- 10 AZR 333/20 -) sowie weitere Verfahren, die die Zahlung von Nachtarbeitszuschlägen nach verschiedenen Tarifverträgen ua. für die Süßwarenindustrie zum Gegenstand haben.
22.02.2023
09:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 333/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Erfrischungsgetränke-Industrie sowie Getränkefachgroßhandel Berlin, BB, M-V, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
22.02.2023
10:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 461/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV für die milchbe- und -verarbeitenden Molkereibetriebe Niedersachsen/Bremen (ohne Weser-Ems)
Vierter Senat Mittwoch, 22. Februar 2023, 10:30 Uhr
Anspruch auf Entgelterhöhung aus Haustarifvertrag – Vertragsstrafen bei Verstoß gegen Tarifvertrag
K. (RAe. SFW, Karlsruhe) ./.
Kö. GmbH & Co. KG (RAe. KRAUSS-LAW, Lahr/Schwarzwald)
– 4 AZR 68/22 –
Der Kläger verlangt von der Beklagten die Zahlung einer höheren Vergütung.
Der Kläger ist bei der Beklagten, die ein Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie betreibt, als Messtechniker beschäftigt. Die Beklagte schloss mit der IG Metall einen Haustarifvertrag, der auf das Arbeitsverhältnis der Parteien Anwendung findet. Er regelt für die Beschäftigten Entgelterhöhungen von 3 % zum 1. April 2018 und weiteren 1 % zum 1. Mai 2019. Außerdem ist in dem Tarifvertrag – neben weiteren betrieblichen Themen – festgeschrieben, dass die sanitären Einrichtungen im Altbau des Betriebs bis 30. Juni 2019 von der Arbeitgeberin grundsaniert werden. Werde dieser Zeitplan nicht eingehalten, erfolge zum 1. Juli 2019 eine weitere Erhöhung der Entgelte um 0,5 %. Die Sanierung eines Teils der sanitären Einrichtungen im Altbau wurde im Juni 2019 abgeschlossen, weitere Bereiche waren im Juli 2019 fertiggestellt. Einige Teilbereiche sanierte die Arbeitgeberin nicht.
Mit seiner Klage verlangt der Kläger von der Beklagten Zahlung des um 0,5 % erhöhten Entgelts für die Monate Juli 2019 bis Dezember 2019 – insgesamt 151,61 Euro – und begehrt außerdem die Feststellung, dass die Beklagte auch über diesen Zeitraum hinaus nach dem Haustarifvertrag verpflichtet ist, ihm ein um 0,5 % erhöhtes Entgelt zu zahlen. Er hat die Auffassung vertreten, die im Tarifvertrag vereinbarte Bedingung für die weitere Entgelterhöhung sei eingetreten, da die Beklagte die sanitären Anlagen nicht vollständig und nicht termingerecht saniert habe. Die Beklagte hat demgegenüber geltend gemacht, es handele sich bei der im Tarifvertrag vereinbarten Entgelterhöhung für den Fall der nicht termingerechten Sanierung um eine Vertragsstrafe. Diese Regelung sei unwirksam. Die Pflicht zur Sanierung der sanitären Anlagen sei eine Betriebsnorm, deren Erfüllung vom Betriebsrat geltend zu machen sei. Ein individualrechtlich durchsetzbarer Anspruch der einzelnen Arbeitnehmer auf die Sanierungen werde damit nicht begründet. Dementsprechend scheide auch eine Vertragsstrafe zugunsten der einzelnen Arbeitnehmer bei Nichterfüllung der Verpflichtung aus. Die Entgelterhöhung um 0,5 % sei außerdem angesichts der nur geringfügigen Terminüberschreitung unverhältnismäßig. Sie belaufe sich bei 600 Mitarbeitern auf über 150.000,00 Euro pro Jahr. Die unvorhergesehenen und überschaubaren Terminüberschreitungen seien zudem von ihr nicht zu vertreten. Die nicht sanierten Teilbereiche seien nicht sanierungsbedürftig gewesen und daher von der im Tarifvertrag vereinbarten Sanierungspflicht nicht erfasst.
Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen, das Landesarbeitsgericht hat ihr teilweise stattgegeben und dem Kläger ein um 0,1 % erhöhtes Entgelt zugesprochen. Mit seiner Revision erstrebt der Kläger die Verurteilung der Beklagten in vollem Umfang. Die Beklagte hat Anschlussrevision eingelegt mit dem Ziel der vollständigen Klageabweisung.
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Kammern Freiburg, Urteil vom 15. Oktober 2021 – 10 Sa 76/20 –
Der Senat verhandelt am selben Tag zwei Parallelverfahren (- 4 AZR 73/22 -; – 4 AZR 74/22 -).
22.02.2023
10:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 73/22
-
Anspruch auf Entgelterhöhung aus Haustarifvertrag
22.02.2023
10:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 74/22
-
Anspruch auf Entgelterhöhung aus Haustarifvertrag
28.02.2023
09:30 Uhr
2. Senat
2 AZR 202/22
-
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - fehlerhafte Angaben bei der Unterrichtung des Personalrats vor Ausspruch einer Kündigung - Zuständigkeit der Personalvertretung
Date
Time
Senate
Description
Actions
28.02.2023
09:30 Uhr
2. Senat
2 AZR 202/22
-
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - fehlerhafte Angaben bei der Unterrichtung des Personalrats vor Ausspruch einer Kündigung - Zuständigkeit der Personalvertretung
28.02.2023
10:15 Uhr
2. Senat
2 AZR 194/22
-
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Angaben von Sozialdaten bei der Betriebsratsanhörung
7 ABR 10/22
-
Freistellung des Betriebsrats von Kosten seines Verfahrensbevollmächtigten in einem Einigungsstellenverfahren
14.03.2023
09:00 Uhr
3. Senat
3 AZR 175/22
-
Höhe einer Betriebsrente
Date
Time
Senate
Description
Actions
14.03.2023
09:00 Uhr
3. Senat
3 AZR 175/22
-
Höhe einer Betriebsrente
14.03.2023
11:00 Uhr
3. Senat
3 AZR 176/22
-
Einstandspflicht für eine Leistungskürzung hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung
14.03.2023
11:00 Uhr
3. Senat
3 AZR 197/22
-
Ansprüche auf Zahlung einer betrieblichen Altersversorgung
16.03.2023
09:15 Uhr
6. Senat
6 AZR 124/22
-
Anrechnung von Beschäftigungszeiten bei einem ausländischen Philharmonieorchester als Dienstzeiten nach § 15 Abs. 1 TVK
Date
Time
Senate
Description
Actions
16.03.2023
09:15 Uhr
6. Senat
6 AZR 124/22
-
Anrechnung von Beschäftigungszeiten bei einem ausländischen Philharmonieorchester als Dienstzeiten nach § 15 Abs. 1 TVK
16.03.2023
10:00 Uhr
6. Senat
6 AZR 130/22
-
Zuschläge für Bereitschafts- bzw. Rufbereitschaftsdienste (§ 10 TV-Ärzte/VKA)
16.03.2023
10:00 Uhr
6. Senat
6 AZR 131/22
-
Zuschläge für Bereitschafts- bzw. Rufbereitschaftsdienste (§ 10 TV-Ärzte/VKA)
16.03.2023
10:45 Uhr
6. Senat
6 AZR 142/21
-
Höhe der Zulage für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit für einen handwerklich Beschäftigten - Weitergeltung der maßgeblichen Bestimmungen des BMT-G-O - Auslegung des § 29 Abs. 2 Satz 3 TVÜ-VKA
22.03.2023
09:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 482/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Futtermittelindustrie Niedersachsen/Bremen
Date
Time
Senate
Description
Actions
22.03.2023
09:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 482/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Futtermittelindustrie Niedersachsen/Bremen
22.03.2023
09:45 Uhr
10. Senat
10 AZR 553/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Obst und Gemüse, Fruchtsaftindustrie, Mineralbrunnenindustrie Niedersachsen/Bremen
22.03.2023
10:30 Uhr
10. Senat
10 AZR 587/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Feinkost Hessen und Rheinland-Pfalz
22.03.2023
11:15 Uhr
10. Senat
10 AZR 351/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Rudolf Wild GmbH & Co. KG (Betrieb Berlin)
22.03.2023
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 600/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
22.03.2023
12:45 Uhr
10. Senat
10 AZR 499/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV obst- und gemüseverarbeitende Industrie Mecklenburg-Vorpommern
22.03.2023
13:30 Uhr
10. Senat
10 AZR 383/20
-
Nachtarbeitszuschläge nach dem MTV für die Arbeitnehmer/innen in den Brauereien in Hamburg und Schleswig-Holstein
23.03.2023
10:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 43/18
-
Angestrebte Verkleinerung des Aufsichtsrats einer SE
28.03.2023
09:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 488/21
-
Verhältnis zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und Zusatzurlaub schwerbehinderter Arbeitnehmer - Tilgung von Urlaubsansprüchen bei fehlender Tilgungsbestimmung des Arbeitgebers
Date
Time
Senate
Description
Actions
28.03.2023
09:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 488/21
-
Verhältnis zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und Zusatzurlaub schwerbehinderter Arbeitnehmer - Tilgung von Urlaubsansprüchen bei fehlender Tilgungsbestimmung des Arbeitgebers
28.03.2023
10:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 219/22
-
Urlaubsabgeltungsanspruch
28.03.2023
11:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 217/22
-
Anspruch auf tarifvertragliche Corona-Sonderzahlung in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses (TV Corona-Sonderzahlung)
28.03.2023
11:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 106/22
-
Anspruch auf tarifvertragliche Corona-Sonderzahlung in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses (TV Corona-Sonderzahlung Nahverkehr NW 2020)
28.03.2023
11:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 107/22
-
Anspruch auf tarifvertragliche Corona-Sonderzahlung in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses (TV Corona-Sonderzahlung Nahverkehr NW 2020)
28.03.2023
11:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 132/22
-
Anspruch auf tarifvertragliche Corona-Sonderzahlung in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses (TV Corona-Sonderzahlung 2020)
28.03.2023
11:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 133/22
-
Anspruch auf tarifvertragliche Corona-Sonderzahlung in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses (TV Corona-Sonderzahlung 2020)
28.03.2023
11:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 330/22
-
Anspruch auf tarifvertragliche Corona-Sonderzahlung in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses (TV Corona-Sonderzahlung 2020)
28.03.2023
11:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 332/22
-
Anspruch auf tarifvertragliche Jahressonderzahlung sowie Corona-Sonderzahlung in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses (TVöD/TV Corona-Sonderzahlung 2020)
29.03.2023
09:00 Uhr
5. Senat
5 AZR 255/22
-
Annahmeverzugsvergütung
Date
Time
Senate
Description
Actions
29.03.2023
09:00 Uhr
5. Senat
5 AZR 255/22
-
Annahmeverzugsvergütung
29.03.2023
09:45 Uhr
5. Senat
5 AZR 446/21
-
Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge (Mantelergänzungstarifvertrag zwischen Ver.di und dem Bundesverband deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e.V.)
Entschädigungsanspruch (AGG) – Benachteiligung wegen der Religion im Stellenbesetzungsverfahren – Tragen eines islamischen Kopftuchs durch eine Erzieherin in einer städtischen Kindertagesstätte
K. (geRechtsanwältinnen, Frankfurt am Main) ./.
Stadt Maintal (RAe. Bernzen, Sonntag, Frankfurt am Main)
– 8 AZR 126/22 –
Die Parteien streiten über einen Entschädigungsanspruch der Klägerin nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Die Klägerin ist ausgebildete Sozialpädagogin. Aufgrund ihrer Religion trägt sie ein Kopftuch. Im Februar 2019 bewarb sie sich auf eine bei der beklagten Stadt ausgeschriebene Vollzeitstelle als Erzieherin in einer Kindertagesstätte. Bei der Beklagten besteht eine Dienstanweisung, nach der für die Arbeitsverhältnisse der bei ihr Beschäftigten auf Arbeitsplätzen mit unmittelbarem Kundenkontakt § 45 des Hessischen Beamtengesetzes entsprechend angewendet wird. Diese Norm regelt für Beamte die Pflicht, sich im Dienst politisch, weltanschaulich und religiös neutral zu verhalten und verbietet ihnen ua. das Tragen von Kleidungsstücken, die objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die Neutralität ihrer Amtsführung zu beeinträchtigen oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Frieden zu gefährden. Unter Hinweis auf die bestehende Neutralitätspflicht wurde die Klägerin im Vorstellungsgespräch gefragt, ob sie bereit sei, während der Dienstzeit das Kopftuch abzulegen. Die Klägerin konnte dies nicht zusichern. Die Beklagte teilte ihr im weiteren Verlauf des Bewerbungsverfahrens mit, dass sie nicht in die engere Auswahl gekommen sei. Darauf antwortete die Klägerin unter Hinweis auf den Verlauf des Bewerbungsgesprächs, dass sie nun doch bereit sei, das Kopftuch abzulegen. Die Beklagte bot ihr eine unverbindliche Hospitation in einer ihrer Einrichtungen an. Letztlich wurde die Klägerin nicht eingestellt.
Mit ihrer Klage hat die Klägerin eine Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund ihrer Religion iHv. drei Bruttomonatsgehältern geltend gemacht, die sie auf der ausgeschriebenen Stelle erzielt hätte, insgesamt 9.167,97 Euro. Sie hat gemeint, das bloße Tragen eines Kopftuchs durch eine Erzieherin sei nicht geeignet, die Neutralität der Kindertagesstätte in Frage zu stellen. Ein Verbot sei nur aufgrund von konkreten Gefährdungen des Einrichtungsfriedens gerechtfertigt, die die Beklagte nicht dargelegt habe. Die Beklagte hat demgegenüber die Ansicht vertreten, eine verbotene Benachteiligung der Klägerin liege nicht vor. Ihre eigene Pflicht zu religiöser Neutralität, die Konzeption ihrer Kindertagesstätten sowie die negative Religionsfreiheit der dort betreuten Kinder und das Vertrauen von deren Eltern in eine religiös und weltanschaulich neutrale Betreuung und Erziehung erforderten eine ausnahmslose weltanschauliche und religiöse Neutralität der dort beschäftigten Erzieher. Dem stehe das Tragen eines islamischen Kopftuches entgegen.
Das Arbeitsgericht hat der Klage teilweise stattgegeben und der Klägerin eine Entschädigung iHv. eineinhalb Bruttomonatsgehältern zugesprochen. Das Landesarbeitsgericht hat die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Mit ihrer Revision erstrebt die Beklagte weiterhin die vollständige Abweisung der Klage.
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15. November 2021 – 7 Sa 1341/19 –
30.03.2023
13:00 Uhr
8. Senat
8 AZR 25/22
-
Zahlung einer Entschädigung wegen Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot gegenüber Schwerbehinderten
05.04.2023
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 239/22
-
Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung - Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über das vereinbarte Befristungsende hinaus
Date
Time
Senate
Description
Actions
05.04.2023
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 239/22
-
Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung - Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über das vereinbarte Befristungsende hinaus
05.04.2023
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 240/22
-
Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung - Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über das vereinbarte Befristungsende hinaus
05.04.2023
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 241/22
-
Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung - Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über das vereinbarte Befristungsende hinaus
05.04.2023
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 242/22
-
Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung - Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über das vereinbarte Befristungsende hinaus
05.04.2023
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 243/22
-
Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung - Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über das vereinbarte Befristungsende hinaus
05.04.2023
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 244/22
-
Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung - Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über das vereinbarte Befristungsende hinaus
05.04.2023
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 245/22
-
Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung - Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über das vereinbarte Befristungsende hinaus
05.04.2023
09:45 Uhr
7. Senat
7 AZR 222/22
-
Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung - Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über das vereinbarte Befristungsende hinaus
05.04.2023
09:45 Uhr
7. Senat
7 AZR 223/22
-
Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung - Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über das vereinbarte Befristungsende hinaus
05.04.2023
09:45 Uhr
7. Senat
7 AZR 224/22
-
Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung - Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über das vereinbarte Befristungsende hinaus
25.04.2023
09:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 207/22
-
Urlaubsabgeltung (Verhältnis von § 17 Abs. 1 BEEG zu § 26 Abs. 2c TVöD)
Date
Time
Senate
Description
Actions
25.04.2023
09:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 207/22
-
Urlaubsabgeltung (Verhältnis von § 17 Abs. 1 BEEG zu § 26 Abs. 2c TVöD)
25.04.2023
10:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 253/22
-
Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Abgrenzung zu Dienstleistung aufgrund einer Mitgliedschaft in einer religiösen Gemeinschaft; angemessene Vergütung - Mindestlohn
25.04.2023
10:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 254/22
-
Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Abgrenzung zu Dienstleistung aufgrund einer Mitgliedschaft in einer religiösen Gemeinschaft; angemessene Vergütung - Mindestlohn
26.04.2023
09:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 137/22
-
Stufenklage: Auskunft über die Bemessungsgrundlage für Zahlungen aus einem Programm zur Beteiligung an der Unternehmensentwicklung und deren Gewährung
Date
Time
Senate
Description
Actions
26.04.2023
09:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 137/22
-
Stufenklage: Auskunft über die Bemessungsgrundlage für Zahlungen aus einem Programm zur Beteiligung an der Unternehmensentwicklung und deren Gewährung
26.04.2023
10:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 147/22
-
Beitragspflicht zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft
26.04.2023
11:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 163/22
-
Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung
26.04.2023
12:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 84/22
-
Gewährung von Freistellungstagen (MTV Metall- und Elektroindustrie)
26.04.2023
13:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 64/22
-
Anspruch auf Bonuszahlung
26.04.2023
09:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 34/22 (F)
-
Eingruppierung eines Mitarbeiters einer Serviceeinheit eines Verwaltungsgerichts (EntgO TV-L) - Arbeitsvorgänge
Date
Time
Senate
Description
Actions
26.04.2023
09:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 34/22 (F)
-
Eingruppierung eines Mitarbeiters einer Serviceeinheit eines Verwaltungsgerichts (EntgO TV-L) - Arbeitsvorgänge
26.04.2023
10:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 36/22 (F)
-
Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Amtsgerichts (TV-L)
26.04.2023
11:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 275/20
-
Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Amtsgerichts (TV-L)
26.04.2023
11:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 249/21
-
Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei der Staatsanwaltschaft (TV-L)
03.05.2023
09:00 Uhr
5. Senat
5 AZR 192/22
-
Anspruch auf Weiterzahlung einer Funktionszulage nach Widerruf der Aufgabenübertragung
Date
Time
Senate
Description
Actions
03.05.2023
09:00 Uhr
5. Senat
5 AZR 192/22
-
Anspruch auf Weiterzahlung einer Funktionszulage nach Widerruf der Aufgabenübertragung
3 AZR 174/22
-
Berechnungsgrundlage für Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung
09.05.2023
10:30 Uhr
3. Senat
3 AZR 280/22
-
Höhe einer betrieblichen Altersversorgung
09.05.2023
10:30 Uhr
3. Senat
3 AZR 279/22
-
Berechnungsgrundlage für eine betriebliche Altersversorgung
09.05.2023
09:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 14/22
-
Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats hinsichtlich Anzahl und Namen der im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen
Date
Time
Senate
Description
Actions
09.05.2023
09:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 14/22
-
Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats hinsichtlich Anzahl und Namen der im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen
09.05.2023
10:00 Uhr
1. Senat
1 AZR 265/22
-
Erstattung einer einem Personaldienstleister für die Vermittlung des Arbeitnehmers gezahlten Provision bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb der ersten 13 Monate dessen Bestehens
10.05.2023
09:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 388/20
-
Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Arbeitsgerichts in den TV-L
Date
Time
Senate
Description
Actions
10.05.2023
09:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 388/20
-
Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Arbeitsgerichts in den TV-L
10.05.2023
10:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 37/22 (F)
-
Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Amtsgerichts (TV-L)
10.05.2023
11:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 328/22
-
Eingruppierung einer Beschäftigten in einer amtsgerichtlichen Serviceeinheit für Strafsachen in den TV-L
11.05.2023
10:00 Uhr
6. Senat
6 AZR 121/22
-
Betriebsbedingter Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Betriebsübergang - faktisches Arbeitsverhältnis §§ 9, 10 AÜG
Date
Time
Senate
Description
Actions
11.05.2023
10:00 Uhr
6. Senat
6 AZR 121/22
-
Betriebsbedingter Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Betriebsübergang - faktisches Arbeitsverhältnis §§ 9, 10 AÜG
11.05.2023
10:00 Uhr
6. Senat
6 AZR 115/22
-
Betriebsbedingter Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Betriebsübergang - faktisches Arbeitsverhältnis §§ 9, 10 AÜG
11.05.2023
10:00 Uhr
6. Senat
6 AZR 482/21
-
Betriebsbedingter Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Betriebsübergang - faktisches Arbeitsverhältnis §§ 9, 10 AÜG
11.05.2023
11:00 Uhr
6. Senat
6 AZR 123/22
-
Betriebsbedingter Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Betriebsübergang - faktisches Arbeitsverhältnis §§ 9, 10 AÜG
11.05.2023
11:00 Uhr
6. Senat
6 AZR 125/22
-
Betriebsbedingter Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Betriebsübergang - faktisches Arbeitsverhältnis §§ 9, 10 AÜG
Sechster Senat Donnerstag, 16. Februar 2023, 10:00 Uhr
Kündigung durch den Insolvenzverwalter – Massenentlassungsanzeige – Ermittlung der regelmäßigen Betriebsgröße iSd. § 17 Abs. 1 KSchG
F. (RAe. Schmidt & Partner, Ludwigslust) ./.
Ulrich Rosenkranz als Insolvenzverwalter über das Vermögen der V.-GmbH
(RAe. Alpmann, Fröhlich, Emsdetten)
– 6 AZR 157/22 –
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung.
Der Kläger war seit 1994 bei der V.-GmbH als Maschinenschlossermonteur und Servicetechniker beschäftigt. Bis September 2020 beschäftigte die Arbeitgeberin insgesamt 25 Arbeitnehmer. Am 29. September 2020 stellte der Geschäftsführer der Arbeitgeberin beim zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzantrag. Das Amtsgericht ordnete am selben Tag die vorläufige Insolvenzverwaltung an und bestellte den Beklagten zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Mit Beschluss vom 1. Dezember 2020 eröffnete es das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arbeitgeberin und bestellte den Beklagten zum Insolvenzverwalter. Am 2. Dezember 2020 sprach dieser gegenüber dem Kläger sowie zehn weiteren Arbeitnehmern betriebsbedingte Kündigungen aus. Eine Massenentlassungsanzeige hatte er zuvor nicht erstattet.
Mit seiner Klage hat der Kläger sich gegen die ausgesprochene Kündigung gewandt und seine Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigten Abschluss des Verfahrens begehrt. Er hat geltend gemacht, die Kündigung sei unwirksam. Es fehle ua. an der erforderlichen Massenentlassungsanzeige. Der Beklagte hat die Auffassung vertreten, einer Massenentlassungsanzeige habe es vor Ausspruch der Kündigung nicht bedurft. Die nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KSchG maßgebliche Betriebsgröße von in der Regel mehr als 20 im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern sei nicht erreicht. Für die Feststellung der regelmäßigen Betriebsgröße komme es auf eine stichtagsbezogene Betrachtung am Entlassungstag an. An diesem Tag seien weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigt gewesen. Von den ursprünglich im September noch beschäftigten 25 Arbeitnehmern seien zwei bereits zum 30. September 2020 aus dem Arbeitsverhältnis mit der Arbeitgeberin ausgeschieden. Vier weitere Arbeitsverhältnisse hätten aufgrund von Aufhebungsverträgen im November geendet.
Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Dagegen wendet sich der Beklagte mit seiner Revision.
Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 3. Februar 2022 – 3 Sa 16/21 –
10 AZR 574/20
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Erfrischungsgetränke-Industrie Niedersachsen
24.05.2023
09:00 Uhr
7. Senat
7 ABR 8/22
-
Feststellung eines Gemeinschaftsbetriebes
Date
Time
Senate
Description
Actions
24.05.2023
09:00 Uhr
7. Senat
7 ABR 8/22
-
Feststellung eines Gemeinschaftsbetriebes
24.05.2023
09:45 Uhr
7. Senat
7 AZR 169/22
-
Beendigungszeitpunkt eines befristeten Arbeitsverhältnisses
24.05.2023
10:00 Uhr
4. Senat
4 AZR 263/20
-
Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Amtsgerichts (TV-L)
Date
Time
Senate
Description
Actions
24.05.2023
10:00 Uhr
4. Senat
4 AZR 263/20
-
Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Amtsgerichts (TV-L)
24.05.2023
10:00 Uhr
4. Senat
4 AZR 324/20
-
Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Amtsgerichts (TV-L)
24.05.2023
10:00 Uhr
4. Senat
4 AZR 325/20
-
Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Amtsgerichts (TV-L)
24.05.2023
11:00 Uhr
4. Senat
4 AZR 35/22 (F)
-
Eingruppierung einer Mitarbeiterin in einer Serviceeinheit eines Arbeitsgerichts (TV-L)
24.05.2023
11:00 Uhr
4. Senat
4 AZR 33/22 (F)
-
Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Arbeitsgerichts (TV-L)
31.05.2023
09:00 Uhr
5. Senat
5 AZR 273/22
-
Nutzungsausfall für einen zur privaten Nutzung überlassenen PKW - Nachzahlung von Nettovergütung
Date
Time
Senate
Description
Actions
31.05.2023
09:00 Uhr
5. Senat
5 AZR 273/22
-
Nutzungsausfall für einen zur privaten Nutzung überlassenen PKW - Nachzahlung von Nettovergütung
31.05.2023
09:45 Uhr
5. Senat
5 AZR 305/22
-
Mutterschutzlohn und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
31.05.2023
10:30 Uhr
5. Senat
5 AZR 143/19
-
Vergütungsansprüche wegen des Gleichstellungsgrundsatzes nach dem AÜG (Equal-Pay)
14.06.2023
10:00 Uhr
8. Senat
8 AZR 136/22
-
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs (AGG)
Date
Time
Senate
Description
Actions
14.06.2023
10:00 Uhr
8. Senat
8 AZR 136/22
-
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs (AGG)
14.06.2023
11:30 Uhr
8. Senat
8 AZR 160/22
-
Zinsansprüche auf eine Abfindungszahlung
20.06.2023
09:00 Uhr
3. Senat
3 AZR 221/22
-
Höhe einer betrieblichen Altersversorgung
Date
Time
Senate
Description
Actions
20.06.2023
09:00 Uhr
3. Senat
3 AZR 221/22
-
Höhe einer betrieblichen Altersversorgung
20.06.2023
10:00 Uhr
3. Senat
3 AZR 208/22
-
Berechnungsgrundlage eines Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung
20.06.2023
10:00 Uhr
3. Senat
3 AZR 231/22
-
Rechtsgrundlage von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung
20.06.2023
09:00 Uhr
1. Senat
1 ABR 18/22
-
Pflicht der Arbeitgeberin zur Eingruppierung von Arbeitnehmerinnen in die Lohn- und Gehaltsordnung eines Firmenlohn- und Gehaltstarifvertrags
21.06.2023
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 234/22
-
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags - fingierte Klagerücknahme nach § 54 Abs. 5 Satz 4 ArbGG
Date
Time
Senate
Description
Actions
21.06.2023
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 234/22
-
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags - fingierte Klagerücknahme nach § 54 Abs. 5 Satz 4 ArbGG
21.06.2023
09:45 Uhr
7. Senat
7 AZR 88/22
-
Wirksamkeit einer Befristung
21.06.2023
10:30 Uhr
7. Senat
7 ABR 19/22
-
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl
28.06.2023
09:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 471/21
-
Nachtarbeitszuschläge nach Haustarifvertrag
Date
Time
Senate
Description
Actions
28.06.2023
09:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 471/21
-
Nachtarbeitszuschläge nach Haustarifvertrag
28.06.2023
09:45 Uhr
10. Senat
10 AZR 152/21
-
Tarifvertragliche Nachtarbeitszuschläge - MTV Molkereien und Käsereien Nordrhein-Westfalen
6 AZR 161/22
-
Gewährung einer Entgeltgruppenzulage
Date
Time
Senate
Description
Actions
20.07.2023
09:15 Uhr
6. Senat
6 AZR 161/22
-
Gewährung einer Entgeltgruppenzulage
20.07.2023
10:00 Uhr
6. Senat
6 AZR 228/22
-
Betriebsbedingter Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Betriebsübergang
20.07.2023
11:00 Uhr
6. Senat
6 AZR 256/22
-
Erschwerniszuschlag " Auslegung von § 21 Position 828 und 829 5 TVEZ - abschließende Regelung - Analogieverbot?
16.08.2023
09:45 Uhr
7. Senat
7 ABR 20/22
-
Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten für eine Betriebsratssprechstunde
Privacy Overview
This website uses cookies to improve the online experience of the website. Cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the basic functions of the website.
We also use third party cookies to help us analyze and understand how you use this website. These cookies are only saved in your browser with your consent. You also have the option to reject these cookies.
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that guarantee the basic functionality and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
(e.g. for the "High Contrast View"-setting)
Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.
3rd party cookies
This website uses Matomo to collect anonymous information such as the number of visitors to the website and the most popular pages.
Keeping this cookie enabled helps us improve our website.
Bitte aktiviere zuerst die unbedingt notwendigen Cookies, damit wir deine Einstellungen speichern können!