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Ist die Aufnahme der Verkündung einer Entscheidung in Bild und Ton zugelassen (§ 169 Abs. 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz [GVG] iVm. § 72 Abs. 6 Arbeitsgerichtsgesetz [ArbGG]), wird dies in der Terminvorschau gesondert bekannt gegeben. Mit der Veröffentlichung beginnt das Akkreditierungsverfahren.
Anregungen für eine Zulassung können an die Pressestelle gerichtet werden. Nach 10 Uhr des Vortags der Sitzung kann eine Beschlussfassung und Akkreditierung nicht mehr gewährleistet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Entscheidung in der Sache nicht notwendig noch am Tag der mündlichen Verhandlung verkündet wird. Der erkennende Senat beraumt in diesem Fall einen gesonderten Verkündungstermin an.
Ob die angegebenen Termine bestehen geblieben sind, erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Senatsgeschäftsstelle des Bundesarbeitsgerichts.
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Bevorstehende Sitzungstage
Die in der Tabelle aufgeführten Sitzungstage können nach Terminen gefiltert werden, für die ein Vorbericht existiert. Dabei handelt es sich um Verfahren, die nach Auffassung der erkennenden Senate von besonderem Interesse sind und zu denen nach der Verkündung einer Entscheidung eine Pressemitteilung veröffentlicht wird. Setzen Sie dafür in der Box „Termine filtern“ einen Haken neben der Rubrik „Mit Vorberichten“ und klicken Sie auf die darunter befindliche Schaltfläche „Termine filtern“.
Filter Dates
Date
Time
Senate
Description
Actions
10.08.2022
09:00 Uhr
5 AZR 154/22
-
Annahmeverzugsvergütung: Annahmeverzug der Arbeitgeberin nach Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests (ärztliches Attest nebst Laborbefund) nach Reiserückkehr des Arbeitnehmers
Fünfter Senat Mittwoch, 10. August 2022, 09:00 Uhr
Annahmeverzugsvergütung: Annahmeverzug der Arbeitgeberin nach Reiserückkehr des Arbeitnehmers und Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests (ärztliches Attest nebst Laborbefund)
B. (RAe. Uschkureit, Berlin) ./.
F. GmbH (RAe. Bartsch, Karlsruhe)
– 5 AZR 154/22 –
Die Parteien streiten über Annahmeverzugslohn.
Die Beklagte produziert Lebensmittel. Der Kläger ist im Betrieb der Beklagten in B. als Leiter der Nachtreinigung beschäftigt. Das von der Corona-Taskforce der Konzernmutter der Beklagten erstellte Hygienekonzept sah vor, dass Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet 14 Tage zu Hause bleiben. Eine einmalige PCR-Testung im Rahmen der Rückkehr aus einem Risikogebiet werde nicht akzeptiert. Mit einer an alle Mitarbeiter gerichteten Information vom 17. Juni 2020 wies die Beklagte ua. darauf hin, dass die Türkei sowie weitere Reisegebiete aktuell vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiete ausgewiesen seien. Bei Rückkehr aus einem Risikogebiet sei eine 14-tägige Quarantäne einzuhalten. Für die Zeit einer erforderlichen Quarantäne verlören Mitarbeiter ihre Lohnzahlungsansprüche. Der Kläger hielt sich während seines Urlaubs bis zum 14. August 2020 in der Türkei auf. Vor der Ausreise unterzog er sich einem PCR-Corona-Test. Dieser war negativ. Bei seiner Einreise nach Deutschland am 15. August 2020 ließ sich der Kläger erneut auf das Corona-Virus testen, wiederum mit negativem Ergebnis. Ihm wurde außerdem mit ärztlichem Attest bescheinigt, symptomfrei zu sein. Das zuständige Gesundheitsamt teilte dem Kläger auf Nachfrage mit, Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten seien von der Pflicht zur Quarantäne ausgenommen, wenn sie einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen könnten. Am 17. August 2020 begab sich der Kläger zur Arbeit. Er wurde am Werkstor abgewiesen. Der Kläger bot daraufhin mit Schreiben seiner Prozessbevollmächtigten seine Arbeitskraft an. Die Beklagte antwortete unter Hinweis auf die von ihr getroffenen Infektionsschutzmaßnahmen, der Kläger habe wegen seiner Einreise aus einem Corona-Risikogebiet bis einschließlich 29. August 2020 der Arbeit fernzubleiben bzw. dürfe das Werksgelände nicht betreten.
Mit der Klage macht der Kläger die Zahlung weiterer Vergütung für den Monat August 2020 unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs geltend. Die Beklagte hat demgegenüber eingewandt, sie habe die betriebliche Quarantäne-Anordnung wegen des vergleichsweise hohen Risikos eines falsch negativen Testergebnisses getroffen. Deshalb habe der Kläger seine Arbeitsleistung in dieser Zeit nicht ordnungsgemäß anbieten können und insoweit keinen Anspruch auf Vergütung.
In den Vorinstanzen ist die Beklagte zur Zahlung verurteilt worden. Dagegen wendet sie sich mit ihrer Revision.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. März 2022 – 4 Sa 644/21 –
16.08.2022
09:00 Uhr
9 AZR 490/21
-
Höhe des Urlaubsgeldanspruchs nach dem MTV für die Beschäftigten des Kraftfahrzeuggewerbes im Land Niedersachsen
Date
Time
Senate
Description
Actions
16.08.2022
09:00 Uhr
9 AZR 490/21
-
Höhe des Urlaubsgeldanspruchs nach dem MTV für die Beschäftigten des Kraftfahrzeuggewerbes im Land Niedersachsen
16.08.2022
10:00 Uhr
9 AZR 76/22
-
Anrechnung von Zeiten angeordneter Quarantäne auf bewilligten Jahresurlaub
Neunter Senat Dienstag, 16. August 2022, 10:00 Uhr
Anrechnung von Zeiten angeordneter Quarantäne auf bewilligten Jahresurlaub
R. (DGB Rechtsschutz GmbH, Kassel) ./.
I. GmbH (Märkischer Arbeitgeberverband e.V., Iserlohn)
– 9 AZR 76/22 –
Die Parteien streiten über die Gutschrift von Urlaubstagen für das Jahr 2020.
Der Kläger ist bei der Beklagten als Schlosser beschäftigt. Für die Zeit vom 12. bis 21. Oktober 2020 hatte er Urlaub. Die Beklagte belastete sein Urlaubskonto mit acht Tagen. Aufgrund eines Kontakts des Klägers zu einer Person mit bestätigter COVID-19 Infektion ordnete die Stadt H. am 14. Oktober 2020 seine Absonderung in häusliche Quarantäne für die Zeit vom 9. bis 21. Oktober 2020 an. Der Kläger informierte hierüber die Beklagte und forderte sie vergeblich auf, seinem Urlaubskonto den Urlaub wieder gutzuschreiben. Eine Infektion lag beim Kläger nicht vor.
Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Gutschrift der acht in den Zeitraum der angeordneten Quarantäne fallenden Urlaubstage auf seinem Urlaubskonto. Er hat die Auffassung vertreten, ebenso wie im Falle einer Erkrankung während des Urlaubs stehe die angeordnete Quarantäne seiner Erholung in dieser Zeit entgegen. Die Beklagte ist der Ansicht, sie habe den Urlaubsanspruch des Klägers erfüllt. Eine entsprechende Anwendung von § 9 BUrlG auf den Fall einer angeordneten Quarantäne während des Urlaubs komme nicht in Frage. Bei der Bestimmung, nach der Tage nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden, handele es sich um eine nicht verallgemeinerungsfähige Ausnahmevorschrift.
Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben. Dagegen wendet sich die Beklagte mit ihrer Revision.
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 27. Januar 2022 – 5 Sa 1030/21 –
16.08.2022
11:00 Uhr
9 AZR 480/21 (F)
-
Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Anhörungsrüge
17.08.2022
09:00 Uhr
7 AZR 343/21
-
Erstreckung eines Prozessvergleichs auf ein zuvor vereinbartes Prozessarbeitsverhältnis
Date
Time
Senate
Description
Actions
17.08.2022
09:00 Uhr
7 AZR 343/21
-
Erstreckung eines Prozessvergleichs auf ein zuvor vereinbartes Prozessarbeitsverhältnis
17.08.2022
10:00 Uhr
7 ABR 3/21
-
Errichtung und Konstituierung eines Gesamtbetriebsrats
10 AZR 30/20
-
Jubiläumszuwendung (Basistarifvertrag zu den Funktionsgruppenspezifischen Tarifverträgen und Funktionsspezifischen Tarifverträgen verschiedener Unternehmen des DB Konzerns)
Achter Senat Donnerstag, 25. August 2022, 09:00 Uhr
Pfändbarkeit einer Corona-Prämie
Rechtsanwältin Anja Karow als Insolvenzverwalterin über das Vermögen der M.
(RAe. Kandel & Wanisch, Seesen) ./.
P. (DEHOGA Bezirksverband Land Braunschweig-Harz e.V., Braunschweig)
– 8 AZR 14/22 –
Die Parteien streiten über den sog. Insolvenzbeschlag und in diesem Zusammenhang die Pfändbarkeit einer Corona-Prämie.
Die Klägerin ist Insolvenzverwalterin über das Vermögen der Schuldnerin M. Diese war bei dem Beklagten, der eine Gaststätte betreibt, von Juli bis Dezember 2020 als Küchenhilfe beschäftigt. Der Beklagte zahlte an M. im September 2020 neben Festlohn und Sonntagszuschlägen eine Corona-Unterstützung in Höhe von 400,- EUR. Die Klägerin forderte ihn erfolglos auf, den ihres Erachtens pfändbaren Anteil in Höhe von 182,99 Euro an sie abzuführen. Der pfändbare Teil des Arbeitsentgelts fällt in der Privatinsolvenz des Arbeitnehmers in die Insolvenzmasse und ist zugunsten der Gläubiger vom Insolvenzverwalter zu verwalten. Die Klägerin berücksichtigte neben dem Festlohn auch die Corona-Prämie als pfändbaren Vergütungsbestandteil.
Mit der Klage macht die Klägerin die Zahlung des von ihr errechneten pfändbaren Betrags geltend. Sie hat die Ansicht vertreten, die an M. gezahlte Corona-Prämie sei pfändbar. Der Gesetzgeber habe den besonderen Pfändungsschutz einer solchen Prämie auf den Bereich der Pflege beschränkt. Die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit von Corona-Prämien auch in anderen Bereichen führe nicht automatisch zu deren Unpfändbarkeit. Der Beklagte hat demgegenüber die Auffassung vertreten, bei der Corona-Prämie handele es sich um eine im Rahmen des Üblichen liegende Erschwerniszulage. Diese sei nach § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar. Mit der Zahlung habe er die besondere Belastung der M. aufgrund der COVID-19-Pandemie und des zusätzlichen Risikos einer Übertragung der Krankheit bei ihrem unmittelbaren Dienst am Kunden honoriert. M. sei nicht ausschließlich als Küchenhilfe, sondern auch als Thekenkraft mit unmittelbarem Kundenkontakt beschäftigt worden.
Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Mit der Revision verfolgt die Klägerin ihren Zahlungsantrag weiter.
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 25. November 2021 – 6 Sa 216/21 –
Achter Senat Donnerstag, 25. August 2022, 10:00 Uhr
Höhe einer Karenzentschädigung
P. (RAe. Handschuh + Lehmann, Minden) ./.
A. SARL, Niederlassung Deutschland
– 8 AZR 453/21 –
Die Parteien streiten über die Höhe einer Karenzentschädigung.
Die Beklagte gehört zu einer Gruppe von Unternehmen im Bereich der Logistik und des Onlinehandels. Der Kläger war bei ihr bzw. ihren Rechtsvorgängerinnen bis Januar 2020 zu einem monatlichen Grundgehalt von zuletzt 10.666,67 Euro als Senior Alliance & Chanel Manager beschäftigt. Im Arbeitsvertrag vereinbarten die Parteien ein neunmonatiges nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Danach verpflichtete sich die Beklagte zur Zahlung einer Karenzentschädigung, welche für jedes Jahr des Verbotes die Hälfte der von dem Kläger zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreiche. Während des Arbeitsverhältnisses schloss der Kläger mit der A. Inc, einer zur selben Unternehmensgruppe gehörenden Obergesellschaft, jährlich Vereinbarungen über die Gewährung sog. Restricted Stock Units (im Folgenden: RSUs) betreffend Stammaktien der A. Inc. Die Anzahl bzw. der Wert der RSUs wurde durch die A. Inc. auf Vorschlag der lokalen Führungskräfte des Klägers festgelegt. Hierbei wurde auch die Bewertung seiner in der Vergangenheit geleisteten Arbeit berücksichtigt. Die RSUs wurden dem Kläger zunächst zugeteilt. Die Übertragung erfolgte später zu bestimmten, gestaffelten Zeitpunkten. Die Beklagte übernahm gegenüber dem Kläger für die A. Inc. die Abrechnung bereits übertragener RSUs und rechnete wiederum intern mit der A. Inc ab. Nach den Vereinbarungen des Klägers mit der A. Inc. verfallen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab dem Zeitpunkt einer Freistellung des Arbeitnehmers bereits zugeteilte aber noch nicht übertragene RSUs ersatzlos. Die Beklagte teilte dem Kläger für das Jahr 2019 die voraussichtliche Höhe der Vergütung mit, die sich aus seinem Grundgehalt und dem aktuellen Aktienwert der im Kalenderjahr voraussichtlich fälligen RSUs zusammensetzte. Sie wies darauf hin, dass die RSUs von der Obergesellschaft zur Verfügung gestellt und bei der Berechnung der Entschädigung für nachvertragliche Wettbewerbsverbote nicht berücksichtigt würden. Anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses schloss der Kläger mit der Beklagten eine Abwicklungsvereinbarung, in der abweichend von seinen mit der A. Inc getroffenen Vereinbarungen geregelt war, dass alle noch im Jahr 2019 fälligen RSUs trotz seiner Freistellung an ihn übertragen würden. Der Kläger hielt sich nach seinem Ausscheiden ohne Erzielung anderweitigen Erwerbs an das vereinbarte Wettbewerbsverbot. Die Beklagte zahlte ihm für neun Monate eine Entschädigung in Höhe der Hälfte seines durchschnittlich erzielten Grundgehalts.
Mit seiner Klage macht der Kläger die Zahlung weiterer Karenzentschädigung geltend. Er hat die Auffassung vertreten, für die Berechnung der Karenzentschädigung seien nicht nur sein Grundgehalt, sondern auch die durch die A. Inc in den letzten 36 Monaten vor seinem Ausscheiden gewährten RSUs zu berücksichtigen. Die Beklagte hat demgegenüber eingewandt, bei den von der A. Inc. gewährten RSUs handele es sich um Leistungen eines Dritten und nicht um die vom Kläger bezogenen vertragsmäßigen Leistungen als Gegenleistung für seine Arbeitsleistung. Daher seien diese für die Höhe der Karenzentschädigung unerheblich.
Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Dagegen wendet sich der Kläger mit seiner Revision.
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 11. August 2021 – 10 Sa 284/21 –
25.08.2022
09:15 Uhr
6 AZR 441/21
-
Air Berlin Insolvenz - Insolvenzrechtlicher Rang von Annahmeverzugsansprüchen
Date
Time
Senate
Description
Actions
25.08.2022
09:15 Uhr
6 AZR 441/21
-
Air Berlin Insolvenz - Insolvenzrechtlicher Rang von Annahmeverzugsansprüchen
Sechster Senat Donnerstag, 25. August 2022, 09:15 Uhr
Insolvenzrechtlicher Rang von Annahmeverzugsansprüchen
Z. (Advoteam RAe. Heese, Notz, Strathoff, Unna) ./.
Prof. Dr. Lucas F. Flöther als Insolvenzverwalter über das Vermögen der A. PLC & Co. KG (RAe. Flöther & Wissing, Leipzig)
– 6 AZR 441/21 –
Die Parteien streiten über Annahmeverzugslohnansprüche des Klägers im Zusammenhang mit der Insolvenz seiner Arbeitgeberin.
Der Beklagte ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der A. PLC & Co. KG (Schuldnerin). Am 1. November 2017 zeigte er – damals noch als Sachwalter – beim zuständigen Insolvenzgericht drohende Masseunzulänglichkeit an. Weitere Masseunzulänglichkeitsanzeigen erstattete er im April 2019 und Mai 2020. Der Kläger ist bei der Schuldnerin als Flugkapitän beschäftigt. Von der Pflicht zur Arbeitsleistung ist er freigestellt. Für eine ihm gegenüber im Januar 2018 ausgesprochene Kündigung ist in einem anderen Verfahren rechtskräftig festgestellt worden, dass diese das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst hat.
Mit seiner Klage macht der Kläger Annahmeverzugslohnansprüche für die Monate September 2019 bis Mai 2020 iHv. 144.259,11 Euro brutto abzüglich erhaltener Lohnersatzleistungen geltend. Er erstrebt dabei in erster Linie die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung. Hilfsweise begehrt der Kläger die Feststellung des Bestehens seiner Forderung als Masseverbindlichkeit im Rang jeweils vor den bis zu den jeweiligen Masseunzulänglichkeitsanzeigen am 27. Mai 2020, 30. April 2019 und 1. November 2017 begründeten Verbindlichkeiten.
Das Arbeitsgericht hat den dort allein zur Entscheidung gestellten Zahlungsantrag abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung des Klägers gegen diese Entscheidung zurückgewiesen, dem in zweiter Instanz erstmals gestellten Hilfsantrag teilweise entsprochen und das Bestehen der Forderung im Rang vor den bis zum 1. November 2017 begründeten Masseverbindlichkeiten festgestellt. Es hat ausgeführt, die Masseunzulänglichkeitsanzeige vom 27. Mai 2020 stehe dem geltend gemachten Zahlungsanspruch entgegen. Die Ansprüche des Klägers stünden allerdings im Rang vor den bis zu der ersten Masseunzulänglichkeitsanzeige begründeten Verbindlichkeiten. Aufgrund dieser Anzeige sei der Verteilungsschlüssel des § 209 InsO zum Tragen gekommen und seien die davor begründeten Ansprüche im Rang zurückgestuft worden. Eine weiter gestufte Rangordnung innerhalb der Gruppe der Neumassegläubiger sei hingegen nicht vorzunehmen.
Mit seiner Revision verfolgt der Kläger den Zahlungsantrag sowie die auf Feststellung des Bestehens seiner Forderung in einem günstigeren Rang gerichteten Hilfsanträge weiter. Der Beklagte hat Anschlussrevision mit dem Ziel der vollständigen Abweisung der Klage eingelegt.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29. April 2021 – 5 Sa 517/20 –
25.08.2022
10:30 Uhr
6 AZR 499/21
-
Anforderungen an den elektronischen Rechtsverkehr - Geltung des § 46g ArbGG in Schleswig-Holstien bereits ab dem 1. Januar 2020 - Erfordernis der "eingebetteten Schriften"
2 AZR 225/20
-
Kündigung, Abberufung als Datenschutzbeauftragte
07.09.2022
09:00 Uhr
5 AZR 507/21
-
Überstundenvergütung aus beendetem Arbeitsverhältnis - Herausgabeansprüche
Date
Time
Senate
Description
Actions
07.09.2022
09:00 Uhr
5 AZR 507/21
-
Überstundenvergütung aus beendetem Arbeitsverhältnis - Herausgabeansprüche
07.09.2022
11:00 Uhr
5 AZR 502/21
-
Einbehalt hypothetisch in Deutschland anfallender Steuern vom Einkommen bei vorübergehender Auslandsentsendung des Arbeitnehmers
07.09.2022
11:00 Uhr
5 AZR 503/21
-
Einbehalt hypothetisch in Deutschland anfallender Steuern vom Einkommen bei vorübergehender Auslandsentsendung des Arbeitnehmers
07.09.2022
11:00 Uhr
5 AZR 128/22
-
Einbehalt hypothetisch in Deutschland anfallender Steuern vom Einkommen bei vorübergehender Auslandsentsendung des Arbeitnehmers
12.09.2022
12:00 Uhr
6 AZR 261/21
-
Fiktion der Stufenlaufzeit nach §§ 16 Abs. 4, 17 Abs. 3 TVöD-V (Bund) im Wege das Schadenersatzes - Nichtbeschäftigung während der Dauer einer erfolgreichen Entfristungsklage
13.09.2022
10:00 Uhr
1 ABR 22/21
-
Initiativrecht des Betriebsrats bei Einführung einer elektronischen Zeiterfassung
Date
Time
Senate
Description
Actions
13.09.2022
10:00 Uhr
1 ABR 22/21
-
Initiativrecht des Betriebsrats bei Einführung einer elektronischen Zeiterfassung
Erster Senat Dienstag, 13. September 2022, 10:00 Uhr
Initiativrecht des Betriebsrats bei Einführung einer elektronischen Zeiterfassung
1. Betriebsrat des G.-Betriebs der A. E. GmbH und der A.K. GmbH (RAe. Vieker & Chatziparaskewas, Minden),
2. A. E. GmbH (RA. Schwirtz, Münster),
3. A. K. GmbH (RA. Schwirtz, Münster)
– 1 ABR 22/21 –
Die Beteiligten streiten darüber, ob dem antragstellenden Betriebsrat ein Initiativrecht bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung zusteht.
Die zu 2. und 3. beteiligten Arbeitgeberinnen betreiben gemeinsam eine vollstationäre Wohneinrichtung. Der Beteiligte zu 1. ist der für diesen Betrieb gewählte Betriebsrat. Die Beteiligten verhandelten ab 2017 über den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeiterfassung. Die notwendige „Hardware“ für eine elektronische Zeiterfassung hatten die Arbeitgeberinnen bereits angeschafft. Ende Mai 2018 entschlossen sie sich, im Betrieb keine elektronische Zeiterfassung einzuführen. Die zwischen den Beteiligten geführten Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung zur Zeiterfassung wurden abgebrochen. Auf Antrag des Betriebsrats wurde – in einem anderen gerichtlichen Verfahren – eine Einigungsstelle zum Thema „Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Einführung und Anwendung einer elektronischen Zeiterfassung“ eingesetzt. In dieser Einigungsstelle rügten die Arbeitgeberinnen deren Zuständigkeit mit der Begründung, bei der Einführung technischer Einrichtungen iSv. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestehe kein Initiativrecht des Betriebsrats. Die Einigungsstelle setzte das Verfahren bis zur Klärung ihrer Zuständigkeit aus.
Mit dem vorliegenden Verfahren erstrebt der Betriebsrat die Feststellung, dass für ihn ein Mitbestimmungsrecht zur initiativen Einführung einer elektronischen Zeiterfassung bestehe. Er hat die Ansicht vertreten, auch die Arbeitnehmer könnten ein Interesse an der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung haben, gerade wenn es um die genaue Erfassung von Arbeitszeit und Überstunden gehe. Die Arbeitgeberinnen sind demgegenüber der Auffassung, bei dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einführung von technischen Kontrolleinrichtungen nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG handele es sich um ein reines Abwehrrecht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer. Der Betriebsrat könne danach die Einführung einer solchen Einrichtung nicht initiativ verlangen.
Das Arbeitsgericht hat den Antrag abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat ihm auf die Beschwerde des Betriebsrats hin stattgegeben. Mit der Rechtsbeschwerde begehren die Arbeitgeberinnen die Wiederherstellung der erstinstanzlichen Entscheidung.
Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 27. Juli 2021 – 7 TaBV 79/20 –
13.09.2022
11:00 Uhr
1 ABR 24/21
-
Tariffähigkeit ver.di - Betriebe der ambulanten, teilstationären oder stationären Pflegeleistungen/Krankenpflegeleistungen
14.09.2022
09:00 Uhr
7 ABR 26/21
-
Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor Abmahnungen
Date
Time
Senate
Description
Actions
14.09.2022
09:00 Uhr
7 ABR 26/21
-
Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor Abmahnungen
14.09.2022
10:30 Uhr
7 ABR 17/21
-
Erlöschen der Funktion einer Schwerbehindertenvertretung infolge des Verlusts der Dienststelleneigenschaft eines Behördenstandorts
14.09.2022
09:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 26/21
-
Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach §§ 9, 10 AÜG - tarifvertragliche Erweiterung der Überlassungshöchstdauer
Date
Time
Senate
Description
Actions
14.09.2022
09:30 Uhr
4. Senat
4 AZR 26/21
-
Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach §§ 9, 10 AÜG - tarifvertragliche Erweiterung der Überlassungshöchstdauer
Vierter Senat Mittwoch, 14. September 2022, 09:30 Uhr
Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach §§ 9, 10 AÜG – tarifvertragliche Erweiterung der Überlassungshöchstdauer
A. (RAe. Gaßmann & Seidel, Stuttgart) ./.
D. AG (Südwestmetall, Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.V., Stuttgart)
– 4 AZR 26/21 –
Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen aufgrund der Tätigkeit des Klägers für die Beklagte im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung gemäß §§ 9, 10 AÜG ein Arbeitsverhältnis als zustande gekommen gilt. Die Beklagte ist Mitglied im Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg (Südwestmetall). Der Kläger ist nicht Mitglied der Gewerkschaft IG Metall.
Der Kläger wurde vom 12. September 2011 bis zum 7. September 2013 und vom 31. März 2014 bis zum 31. Mai 2019 von verschiedenen Arbeitgeberinnen jeweils im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung an die Beklagte überlassen. Er war als Produktionshelfer Metall in den Werken der Beklagten in B. und U. tätig.
Nach dem zwischen Südwestmetall und der IG Metall – Bezirk Baden-Württemberg, Bezirksleitung Baden-Württemberg geschlossenen Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit vom 31. Mai 2017 (TV Leiz) darf ein Einsatz im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung eine Höchstdauer von 48 Monaten nicht überschreiten. Eine bei der Beklagten bestehende Gesamtbetriebsvereinbarung sieht eine Höchstdauer von 36 Monaten vor, welche für Zeitarbeitnehmer, die am 1. April 2017 bereits beschäftigt waren, ab dem 1. April 2017 zählen.
Der Kläger hat die Auffassung vertreten, wegen Überschreitens der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten sei zwischen ihm und der Beklagten ein Arbeitsverhältnis gemäß §§ 9 Abs. 1 Nr. 1b, 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG zustande gekommen. Die Beklagte könne sich nicht auf die tarifliche Erweiterung der Überlassungshöchstdauer im TV Leiz berufen, da die gesetzliche Ermächtigung in § 1 Abs. 1b Satz 3 AÜG verfassungswidrig sei. Es verletze die Koalitionsfreiheit der Leiharbeitnehmer und der Tarifvertragsparteien der Verleihbranche, wenn es nur den Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche überantwortet werde, inhaltliche Regelungen für die Leiharbeitsverhältnisse zu treffen. Im Übrigen handle es sich bei den Tarifverträgen auf der Grundlage von § 1 Abs. 1b Satz 3 AÜG nicht um Betriebsnormen, sondern um Inhaltsnormen, die direkt auf die Direktionsrechtsbefugnisse der Verleiher gegenüber den Leiharbeitnehmern einwirken sollen. Da er nicht Mitglied der IG Metall und somit nicht tarifgebunden sei, wirke diese tarifliche Regelung für ihn nicht unmittelbar und zwingend.
Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen, das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben. Dagegen richtet sich die Revision der Beklagten.
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Dezember 2020 – 4 Sa 16/20 –
Der Senat verhandelt am gleichen Tag eine Parallelsache (- 4 AZR 83/21 -).
Das Verfahren war ursprünglich auf den 26. Januar 2022 terminiert.
8 AZR 209/21
-
Immaterieller Schadensersatz im Zusammenhang mit der Übermittlung von personenbezogenen Daten an die vormalige Konzernmutter der Arbeitgeberin
Date
Time
Senate
Description
Actions
22.09.2022
10:00 Uhr
8 AZR 209/21
-
Immaterieller Schadensersatz im Zusammenhang mit der Übermittlung von personenbezogenen Daten an die vormalige Konzernmutter der Arbeitgeberin
22.09.2022
11:30 Uhr
8 AZR 4/21
-
Schadensersatz im Zusammenhang mit der Eingruppierung eines als Küster und Reinigungskraft Beschäftigten in die KAVO
27.09.2022
09:30 Uhr
2 AZR 5/22
-
Beschäftigtenzahl gemäß § 23 Abs. 1 KSchG in einem neu gegründeten Unternehmen - Bewertung der Dauer der Beschäftigungszeit beim Auflösungsgrund - Bemessung der Abfindung bei der zeitgleichen Auflösung eines ruhenden und aktiven Arbeitsverhältnisses
Date
Time
Senate
Description
Actions
27.09.2022
09:30 Uhr
2 AZR 5/22
-
Beschäftigtenzahl gemäß § 23 Abs. 1 KSchG in einem neu gegründeten Unternehmen - Bewertung der Dauer der Beschäftigungszeit beim Auflösungsgrund - Bemessung der Abfindung bei der zeitgleichen Auflösung eines ruhenden und aktiven Arbeitsverhältnisses
27.09.2022
10:15 Uhr
2 AZR 92/22
-
Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach Zahlung einer Abfindung
27.09.2022
10:00 Uhr
9 AZR 468/21
-
Bestehen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Betriebsübergangs oder aufgrund verbotener Arbeitnehmerüberlassung
Date
Time
Senate
Description
Actions
27.09.2022
10:00 Uhr
9 AZR 468/21
-
Bestehen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Betriebsübergangs oder aufgrund verbotener Arbeitnehmerüberlassung
27.09.2022
10:00 Uhr
9 AZR 469/21
-
Bestehen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Betriebsübergangs oder aufgrund verbotener Arbeitnehmerüberlassung
27.09.2022
10:00 Uhr
9 AZR 494/21
-
Zustandekommen eines Arbeitsvertrags auf der Grundlage des AÜG - Übergang des Arbeitsverhältnisses aufgrund Betriebsübergangs
27.09.2022
10:00 Uhr
9 AZR 22/22
-
Übergang des Arbeitsverhältnisses aufgrund Betriebsübergangs - Zustandekommen eines Arbeitsvertrags auf der Grundlage des AÜG
27.09.2022
10:00 Uhr
9 AZR 90/22
-
Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz - Zustandekommen eines Arbeitsvertrags auf der Grundlage des AÜG
05.10.2022
09:15 Uhr
6 AZR 464/21
-
"vertikale" Wiedereinstellung nach Befristung - Stufenzuordnung
Date
Time
Senate
Description
Actions
05.10.2022
09:15 Uhr
6 AZR 464/21
-
"vertikale" Wiedereinstellung nach Befristung - Stufenzuordnung
05.10.2022
10:00 Uhr
6 AZR 481/21
-
Auslegung von § 7.1 Abs. 3 TVöD-F - Pauschalabgeltung oder Spitzabrechnung von Sonderformen der Arbeit
05.10.2022
10:45 Uhr
6 AZR 17/22
-
Aufebungsvertrag - Tod es Arbeitnehmers - Befreiung von der Pflicht zur Abfindungszahlung?
11.10.2022
09:00 Uhr
1 AZR 129/21
-
Forderungen im Zusammenhang mit einem Sozialplan - Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über eine Klageverzichtsprämie
Date
Time
Senate
Description
Actions
11.10.2022
09:00 Uhr
1 AZR 129/21
-
Forderungen im Zusammenhang mit einem Sozialplan - Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über eine Klageverzichtsprämie
11.10.2022
09:45 Uhr
1 ABR 16/21
-
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu Versetzungen
11.10.2022
10:30 Uhr
1. Senat
1 ABR 18/21
-
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer Versetzung
12.10.2022
09:00 Uhr
5 AZR 30/22
-
Annahmeverzugsvergütung - Böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs durch Unterlassen der Meldung als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit
Date
Time
Senate
Description
Actions
12.10.2022
09:00 Uhr
5 AZR 30/22
-
Annahmeverzugsvergütung - Böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs durch Unterlassen der Meldung als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit
12.10.2022
09:45 Uhr
5 AZR 135/22
-
Stufenklage: Auskunft über und Gewährung von Gehaltsanpassungen als Inflationsausgleich
12.10.2022
10:30 Uhr
5. Senat
5 AZR 48/22
-
Höhe eines tarifvertraglichen Zuschusses zum Kurzarbeitergeld
12.10.2022
10:30 Uhr
5 AZR 54/22
-
Höhe eines tarifvertraglichen Zuschusses zum Kurzarbeitergeld
12.10.2022
09:00 Uhr
10 AZR 341/20
-
Beitragspflicht zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - fingierte Betriebsabteilung
Date
Time
Senate
Description
Actions
12.10.2022
09:00 Uhr
10 AZR 341/20
-
Beitragspflicht zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - fingierte Betriebsabteilung
12.10.2022
10:00 Uhr
10 AZR 348/20
-
Beitragspflicht zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft (Oberflächenschutzarbeiten an Schiffen)
12.10.2022
11:00 Uhr
10 AZR 221/20
-
Variable Vergütung auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung - Berücksichtigung geschäftsbereichsunspezifischer Ziele
12.10.2022
11:00 Uhr
10 AZR 222/20
-
Variable Vergütung auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung - Berücksichtigung geschäftsbereichsunspezifischer Ziele
12.10.2022
11:00 Uhr
10 AZR 223/20
-
Variable Vergütung auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung - Berücksichtigung geschäftsbereichsunspezifischer Ziele
12.10.2022
11:00 Uhr
10 AZR 319/20
-
Bonus aus Betriebsvereinbarung
12.10.2022
12:00 Uhr
10 AZR 496/21
-
Leistungsorientierte Vergütung nach § 18 TVöD - proportionale Kürzung des Leistungsentgelts für Fehlzeiten
12.10.2022
13:00 Uhr
10 AZR 449/21
-
Beitragspflicht zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft
19.10.2022
09:00 Uhr
7 AZR 259/21
-
Wirksamkeit der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsvertrags
Date
Time
Senate
Description
Actions
19.10.2022
09:00 Uhr
7 AZR 259/21
-
Wirksamkeit der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsvertrags
19.10.2022
09:45 Uhr
7 ABR 27/21
-
Fortdauer der Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung, wenn die Anzahl der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Betrieb unter die Zahl von fünf absinkt
19.10.2022
11:00 Uhr
7 ABR 38/20
-
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl
19.10.2022
10:00 Uhr
4 AZR 470/21
-
Eingruppierung eines Schulhausmeisters in den TVöD-VKA
Date
Time
Senate
Description
Actions
19.10.2022
10:00 Uhr
4 AZR 470/21
-
Eingruppierung eines Schulhausmeisters in den TVöD-VKA
19.10.2022
11:00 Uhr
4 AZR 445/21
-
Eingruppierung eines bei der kommunalen Verkehrspolizei tätigen Hilfspolizeibeamten (TVöD-VKA)
19.10.2022
12:00 Uhr
4 AZR 500/21
-
Eingruppierung eines Schulhausmeisters in den TVöD-VKA
19.10.2022
13:00 Uhr
4. Senat
4 ABR 2/22
-
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu zwei Eingruppierungen in die Entgeltordnung des TVöD (VKA)
20.10.2022
10:00 Uhr
8. Senat
8 AZR 332/21
-
Vertragsstrafe - Aufrechnung mit restlicher Vergütung
Date
Time
Senate
Description
Actions
20.10.2022
10:00 Uhr
8. Senat
8 AZR 332/21
-
Vertragsstrafe - Aufrechnung mit restlicher Vergütung
20.10.2022
11:30 Uhr
8 AZR 258/21
-
Entschädigung (AGG) - Ersatztermin für Vorstellungsgespräch, wenn eine schwerbehinderte Bewerberin an der Teilnahme verhindert ist
08.11.2022
09:00 Uhr
9 AZR 226/21
-
Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach §§ 9, 10 AÜG
Date
Time
Senate
Description
Actions
08.11.2022
09:00 Uhr
9 AZR 226/21
-
Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach §§ 9, 10 AÜG
08.11.2022
09:00 Uhr
9. Senat
9 AZR 486/21
-
Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach Einsatz als Leiharbeitnehmer - Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrags aus Gesamt-BV - vorübergehender Einsatz iSd. § 1 Abs. 1 Satz 4 AÜG - tarifvertragliche Ausweitung der Höchstüberlassungsdauer durch Tarifvertragsparteien
08.11.2022
10:00 Uhr
9 AZR 100/22
-
Urlaubsanspruch - Quarantäneanordnung während Urlaub
08.11.2022
10:00 Uhr
6 AZR 16/22
-
Betriebsbedingte Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Date
Time
Senate
Description
Actions
08.11.2022
10:00 Uhr
6 AZR 16/22
-
Betriebsbedingte Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
08.11.2022
10:00 Uhr
6 AZR 15/22
-
Betriebsbedingte Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
08.11.2022
12:00 Uhr
6 AZR 133/20
-
Umfang der Höchstarbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung nach dem TV-Ärzte/VKA - Auslegung und Anwendungsbereich des § 10 Abs. 7 TV-Ärzte/VKA - Antragsauslegung - Bindung an die Anträge iSv. § 308 ZPO - Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten iSv. § 4 TvBfG
15.11.2022
09:00 Uhr
1 ABR 15/21
-
Aufhebung einer Versetzung - Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einem übergehenden Betriebsteil
Date
Time
Senate
Description
Actions
15.11.2022
09:00 Uhr
1 ABR 15/21
-
Aufhebung einer Versetzung - Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einem übergehenden Betriebsteil
15.11.2022
09:45 Uhr
1. Senat
1 ABR 28/21
-
Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs zur Aufstellung eines Sozialplans
15.11.2022
10:30 Uhr
1 ABR 5/22
-
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats hinsichtlich nicht mitbestimmter Auflagen zur Vorlage ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
16.11.2022
09:00 Uhr
10 AZR 210/19
-
Mehrarbeitszuschläge - MTV für die Zeitarbeit
Date
Time
Senate
Description
Actions
16.11.2022
09:00 Uhr
10 AZR 210/19
-
Mehrarbeitszuschläge - MTV für die Zeitarbeit
16.11.2022
10:00 Uhr
10 AZR 183/20
-
Beitragspflicht zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft (SokaSiG)
16.11.2022
10:00 Uhr
10 AZR 78/21
-
Beitragspflicht zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft
16.11.2022
11:00 Uhr
10 AZR 231/21
-
Beitragspflicht zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft
16.11.2022
12:00 Uhr
10 AZR 421/21
-
Beitragspflicht zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft auf Grundlage des AEntG
16.11.2022
13:00 Uhr
10 AZR 458/21
-
Beitragspflicht zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft
23.11.2022
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 452/21
-
Wirksamkeit einer Befristung
Date
Time
Senate
Description
Actions
23.11.2022
09:00 Uhr
7. Senat
7 AZR 452/21
-
Wirksamkeit einer Befristung
23.11.2022
09:45 Uhr
7 AZR 122/22
-
Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - Bestimmung des Kreises der vergleichbaren Arbeitnehmer
23.11.2022
12:00 Uhr
7. Senat
7 ABR 9/21
-
Ende der Amtszeit einer Vertrauensperson der Schwerbehinderten bei einer Abordnung von mehr als drei Monaten
24.11.2022
09:00 Uhr
2 AZR 11/22
-
Ordentliche Probezeitkündigung - Sonderkündigungsschutz nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG
Date
Time
Senate
Description
Actions
24.11.2022
09:00 Uhr
2 AZR 11/22
-
Ordentliche Probezeitkündigung - Sonderkündigungsschutz nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG
24.11.2022
09:45 Uhr
2 AZR 75/22
-
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche verhaltensbedingte Kündigung (Einleitung des Mitberatungsverfahrens nach § 45 Abs. 1 MVG; Verpflichtung zum Tragen persönlicher Schutzausrüstung einschließlich Mund-Nasen-Schutz)
24.11.2022
10:30 Uhr
2 AZR 13/22
-
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Anwendbarkeit des KSchG auf den Flugbetrieb der Beklagten in der Bundesrepublik Deutschland
24.11.2022
11:15 Uhr
2 AZR 111/22
-
Kündigung eines Geschäftsführers (Kündigungsschutz - § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG)
30.11.2022
09:00 Uhr
5 AZR 336/21
-
Versetzung an einen anderen Arbeitsort im Ausland, hilfsweise Änderungskündigung
Date
Time
Senate
Description
Actions
30.11.2022
09:00 Uhr
5 AZR 336/21
-
Versetzung an einen anderen Arbeitsort im Ausland, hilfsweise Änderungskündigung
30.11.2022
09:00 Uhr
5. Senat
5 AZR 352/21
-
Versetzung an einen anderen Arbeitsort im Ausland, hilfsweise Änderungskündigung
30.11.2022
09:00 Uhr
5 AZR 369/21
-
Versetzung an einen anderen Arbeitsort im Ausland, hilfsweise Änderungskündigung
30.11.2022
09:00 Uhr
5 AZR 462/21
-
Wirksamkeit der Versetzung eines Piloten ins Ausland
30.11.2022
11:00 Uhr
5 AZR 27/22
-
Vergütung für nicht abgerufene Standby-Dienste und Gewährung einer zusätzlichen linearen Gehaltssteigerung aus Tarifverträgen
30.11.2022
09:30 Uhr
4 AZR 422/21
-
Eingruppierung eines Bestattungsgehilfen und Hilfsgärtners in den TVöD-VKA
08.12.2022
09:15 Uhr
6. Senat
6 AZR 31/22
-
Sozialauswahl in der Insolvenz - grober Auswahlfehler iS. § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO - Berücksichtigung der Rentennähe bei Sozialauswahl? - Sozialauswahl bei etappenweiser Stilllegung
Date
Time
Senate
Description
Actions
08.12.2022
09:15 Uhr
6. Senat
6 AZR 31/22
-
Sozialauswahl in der Insolvenz - grober Auswahlfehler iS. § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO - Berücksichtigung der Rentennähe bei Sozialauswahl? - Sozialauswahl bei etappenweiser Stilllegung
08.12.2022
09:15 Uhr
6 AZR 32/22
-
Sozialauswahl in der Insolvenz - gober Auswahlfehler iSv. § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO? - Notwendigkeit einer Sozialauswahl bei etappenweiser Stilllegung? - Nachschieben von Künigungsgründen
08.12.2022
11:00 Uhr
6. Senat
6 AZR 459/21
-
Beginn der Stufenlaufzeit nach vergleichsweiser Höhergruppierung
08.12.2022
11:00 Uhr
6 AZR 460/21
-
Beginn der Stufenlaufzeit nach vergleichsweiser Höhergruppierung
14.12.2022
10:00 Uhr
10 AZR 101/21
-
Höhe von Nachtarbeitszuschlägen nach § 6 Abs. 5 ArbZG für Zeitungszustellungen in Nachtarbeit
Date
Time
Senate
Description
Actions
14.12.2022
10:00 Uhr
10 AZR 101/21
-
Höhe von Nachtarbeitszuschlägen nach § 6 Abs. 5 ArbZG für Zeitungszustellungen in Nachtarbeit
14.12.2022
10:00 Uhr
10 AZR 102/21
-
Höhe von Nachtarbeitszuschlägen nach § 6 Abs. 5 ArbZG für Zeitungszustellungen in Nachtarbeit
14.12.2022
11:00 Uhr
10 AZR 531/20
-
Höhe von Nachtarbeitszuschlägen für Zeitungszustellungen in Nachtarbeit
14.12.2022
11:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 532/20
-
Höhe von Nachtarbeitszuschlägen für Zeitungszustellungen in Nachtarbeit
14.12.2022
11:00 Uhr
10 AZR 533/20
-
Höhe von Nachtarbeitszuschlägen für Zeitungszustellungen in Nachtarbeit
14.12.2022
11:00 Uhr
10 AZR 534/20
-
Höhe von Nachtarbeitszuschlägen für Zeitungszustellungen in Nachtarbeit
14.12.2022
11:00 Uhr
10 AZR 535/20
-
Höhe von Nachtarbeitszuschlägen für Zeitungszustellungen in Nachtarbeit
14.12.2022
11:00 Uhr
10 AZR 536/20
-
Höhe von Nachtarbeitszuschlägen für Zeitungszustellungen in Nachtarbeit
14.12.2022
11:00 Uhr
10 AZR 537/20
-
Höhe von Nachtarbeitszuschlägen für Zeitungszustellungen in Nachtarbeit
14.12.2022
11:00 Uhr
10 AZR 538/20
-
Höhe von Nachtarbeitszuschlägen für Zeitungszustellungen in Nachtarbeit
14.12.2022
11:00 Uhr
10 AZR 539/20
-
Höhe von Nachtarbeitszuschlägen für Zeitungszustellungen in Nachtarbeit
14.12.2022
11:00 Uhr
10 AZR 541/20
-
Höhe von Nachtarbeitszuschlägen für Zeitungszustellungen in Nachtarbeit
14.12.2022
11:00 Uhr
10. Senat
10 AZR 542/20
-
Höhe von Nachtarbeitszuschlägen für Zeitungszustellungen in Nachtarbeit
14.12.2022
11:00 Uhr
10 AZR 8/21
-
Höhe von Nachtarbeitszuschlägen für Zeitungszustellungen in Nachtarbeit
15.12.2022
09:00 Uhr
2 AZR 99/22
-
Widerspruch gegen den Übergang von Arbeitsverhältnissen infolge eines Betriebsübergangs, Annahmeverzugsvergütung
Date
Time
Senate
Description
Actions
15.12.2022
09:00 Uhr
2 AZR 99/22
-
Widerspruch gegen den Übergang von Arbeitsverhältnissen infolge eines Betriebsübergangs, Annahmeverzugsvergütung
7 AZR 489/21
-
Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung - hilfsweise Weiterbeschäftigung - Gleichbehandlung
Date
Time
Senate
Description
Actions
21.12.2022
09:00 Uhr
7 AZR 489/21
-
Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung - hilfsweise Weiterbeschäftigung - Gleichbehandlung
21.12.2022
09:45 Uhr
7 AZR 448/21
-
Nichtverlängerungsmitteilung - Mitteilung des Grundes für die Nichtverlängerung bei Anhörung ( § 61 Abs. 4 NV Bühne)
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