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Moot Court Wettbewerb

Informationen

Das Bundesarbeitsgericht richtet alle zwei Jahre den arbeitsrechtlichen Moot-Court-Wettbewerb in Erfurt aus. Der Moot-Court-Wettbewerb ist Teil einer praxisnahen Ausbildung von Studierenden der Rechtswissenschaft. Er hat das Ziel, Rhetorik und freie Rede zu fördern und angehende Juristen mit Anforderungen des beruflichen Alltags vertraut zu machen.

Den Studierenden wird darin die Aufgabe gestellt, in einem vorgegebenen Sachverhalt aus dem Bereich des Rechts fiktive Prozessparteien mit ihren gegensätzlichen Anliegen vor Gericht zu vertreten. Die Teams haben dazu einen Schriftsatz zu erstellen und müssen in einer mündlichen Verhandlung vor einer aus Richtern bestehenden Jury ihre Argumente vortragen.

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die jeweiligen Lehrstühle der Universitäten. Dazu erhalten die Fakultäten vom Bundesarbeitsgericht einen entsprechenden Online-Zugang. Der nächste Wettbewerb findet voraussichtlich Anfang 2026 statt.

Im Downloadbereich finden Sie neben dem Merkblatt, dem Plakat und dem Sachverhalt nun auch die Lösungshinweise zum Wettbewerb vom 18. Januar 2024.

Contact

  • Street Address: Bundesarbeitsgericht
    Hugo-Preuß-Platz 1
    99084 Erfurt
  • Postal Address: 99113 Erfurt
  • Fax - Legal redress / Court office: +49 361 2636 -2000
  • Fax - Administration: +49 361 2636 -2008
  • User-ID beA: govello-1143466074128-000000748

Grußwort der Präsidentin am 18. Januar 2024

„Meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich freue mich nach der längeren Corona-Pause besonders darüber, im Bundesarbeitsgericht so viele Studierende und Lehrende zum Neunten Moot Court begrüßen zu dürfen. Es ist eine solche Freude, dass Sie den Weg durch Eis und Schnee zu uns gefunden haben. Sie sind uns ganz herzlich willkommen.

Studierende und Lehrende, die sich mit Arbeitsrecht befassen, sind für die arbeitsrechtliche Gemeinschaft und die Arbeitsgerichtsbarkeit außerordentlich wichtig. Das habe ich bei unserer letzten Zusammenkunft mit den Arbeitsrechtslehrerinnen und -lehrern am 7. Dezember letzten Jahres schon gesagt und möchte mich penetrant wiederholen.
Das Arbeitsrecht ist eine schmale und gerade deshalb tief „ausgeschachtete“ Materie. Ich halte es vor diesem Hintergrund und vor allem wegen der Bedeutung des Arbeitsrechts für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft für sehr gefährlich, arbeitsrechtliche Schwerpunktbereiche und Lehrstühle abzubauen. Arbeitsrechtliche Forschung und Lehre sind in meinen Augen die ungemein wichtige diskursive Grundlage politischer und richterlicher Entscheidungen, die die Lebenswirklichkeit sehr vieler Menschen prägen. Und außerdem: Arbeitsrechtliche Lehrstühle sind unsere arbeitsrechtlichen Aushängeschilder in Zeiten zurückgehender Zahlen von Studierenden an vielen rechtswissenschaftlichen Fakultäten. Auch wir Universitäten und Gerichte haben es in einer Zeit demografischen Wandels mit massiven Nachwuchsproblemen zu tun.

Wir wollen Sie als Kolleginnen und Kollegen für das Arbeitsrecht gewinnen, unabhängig davon, für welche „Bank“ des Arbeitsrechts Sie sich entscheiden: für eine universitäre Laufbahn, eine Karriere in der Arbeitsgerichtsbarkeit, in einer Gewerkschaft, einem Arbeitgeberverband oder als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt. Wir wollen mit dem Moot Court den Austausch zwischen Universitäten und Gerichten stärken und den arbeitsrechtlichen „Nachwuchs“ fördern, also junge Menschen für das Arbeitsrecht interessieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will es beim Namen nennen: Der Moot Court ist ein Wettbewerb. Das führt mich zu der Metaebene dieses Wettstreits: Ich wünsche Ihnen, dass Sie auf der Sachebene hart und mit klaren Argumenten diskutieren, wenn Sie so wollen: dass Sie miteinander die Waffen kreuzen, ohne sich auf der Beziehungsebene zu verletzen.
Ziel ist aus meiner Sicht, eine offene und konstruktive Diskurs- und Streitkultur zwischen den verschiedenen Teams dieses Wettstreits zu fördern. Rechtswissenschaft ist eine diskursive Wissenschaft. Sowohl das Recht als auch der Sachverhalt sind auf gelingende und produktive Kommunikation angewiesen, mit möglichst wenigen inhaltlichen Missverständnissen und möglichst geringen Missverständnissen oder auch Abwertungen und Kränkungen auf der Beziehungsebene.
Um mit Felix Speidel zu sprechen: Wir alle, die wir mit Recht zu tun haben, müssen durch reflektierte Kommunikation dafür sorgen, dass unsere Diskussionen über Recht, unsere Rechtsanwendung und unsere Vermittlung von Recht einschließenden Charakter haben und dazu ermutigen, alle relevanten Perspektiven einzubringen.
In diesem Sinn wünsche ich Ihnen, dass der kompetitive Prozess dieses Moot Courts ganz und gar freudvolles Kräftemessen ist und keine intellektuelle oder emotionale Vernichtung der anderen Seite.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, herzlichen Dank, dass Sie da sind, und viel Spaß an Ihrem Austausch vor Gericht.“

Neunter Moot Court Wettbewerb beim Bundesarbeitsgericht

Pressemitteilung Nr. 1/24

Am 18. Januar 2024 fand in Erfurt zum neunten Mal der vom Bundesarbeitsgericht ausgerichtete arbeitsrechtliche Moot Court Wettbewerb statt. Teilgenommen haben 29 studentische Teams aus insgesamt 15 deutschen Hochschulen. Die rege Teilnahme am Wettbewerb dokumentiert das starke Interesse der Studierenden am Arbeitsrecht.

Der Moot Court Wettbewerb ist Teil einer praxisnahen Ausbildung von Studierenden der Rechtswissenschaft. Er hat das Ziel, Rhetorik und freie Rede zu fördern und angehende Juristinnen und Juristen mit Anforderungen des beruflichen Alltags vertraut zu machen.

Den Studierenden war die Aufgabe gestellt, in einem vorgegebenen Sachverhalt mit Rechtsproblemen im Zusammenhang mit einer möglichen Massenentlassung auf der Grundlage eines Interessenausgleichs mit Namenliste fiktive Prozessparteien mit ihren gegensätzlichen Anliegen vor Gericht zu vertreten. Die Teams hatten dazu einen Schriftsatz zu erstellen und mussten in einer mündlichen Verhandlung vor einer aus Richterinnen und Richtern des Bundesarbeitsgerichts bestehenden Jury ihre Argumente austauschen.

Wie schon bei den vergangenen Wettbewerben zeigten die Studierenden ein beeindruckendes Engagement bei der Lösung arbeitsrechtlicher Fragestellungen sowie sehr ansprechende fachliche und rhetorische Leistungen. Die insgesamt 79 studentischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den mündlichen Verhandlungen wurden für ihr Engagement dank überaus großzügiger Spenden verschiedener Verlage mit Buchpreisen und -geschenken belohnt.

Gewonnen haben Frau Ellen Widderich, Frau Valentina Pires de Miranda und Herr Ramón Asly von der Bucerius Law School.

Bilder der Veranstaltung werden in den nächsten Tagen auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichts veröffentlicht.

Erfurt, 18. Januar 2024

Moot-Court Wettbewerbe

Achter Moot Court Wettbewerb beim Bundesarbeitsgericht

Pressemitteilung Nr. 1/20

Am 16. Januar 2020 fand in Erfurt zum achten Mal der vom Bundesarbeitsgericht ausgerichtete arbeitsrechtliche Moot Court Wettbewerb statt. Teilgenommen haben 31 studentische Teams aus insgesamt 19 bundesdeutschen Hochschulen. Die rege Teilnahme am Wettbewerb dokumentiert das starke Interesse der Studierenden am Arbeitsrecht.

Der Moot Court Wettbewerb ist Teil einer praxisnahen Ausbildung von Studierenden der Rechtswissenschaft. Er hat das Ziel, Rhetorik und freie Rede zu fördern und angehende Juristinnen und Juristen mit Anforderungen des beruflichen Alltags vertraut zu machen.

Den Studierenden war die Aufgabe gestellt, im Rahmen eines vorgegebenen Sachverhalts fiktive Prozessparteien mit ihren gegensätzlichen Anliegen vor Gericht zu vertreten. In diesem Zusammenhang waren Rechtsfragen einer Restitutionsklage bei einem rechtskräftig zulasten des Arbeitnehmers abgeschlossenen Kündigungsschutzverfahrens betreffend eine Verdachtskündigung zu behandeln. Ferner betraf das Verfahren einen hilfsweise verfolgten Wiedereinstellungsanspruch. Die Teams hatten dazu einen Schriftsatz zu erstellen und mussten in einer mündlichen Verhandlung vor einer aus Richterinnen und Richtern des Bundesarbeitsgerichts bestehenden Jury ihre Argumente austauschen.

Wie schon bei den vergangenen Wettbewerben zeigten die Studierenden ein beeindruckendes Engagement bei der Lösung arbeitsrechtlicher Fragestellungen sowie sehr ansprechende fachliche und rhetorische Leistungen. Die insgesamt 78 studentischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den mündlichen Verhandlungen wurden für ihr Engagement dank großzügiger Spenden verschiedener Verlage mit Buchpreisen belohnt.

Gewonnen haben Frau Chantal Nastl und Herr Jonas Steidle von der Universität Konstanz.

Erfurt, 16. Januar 2020