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Allocation of responsibilites

Kurzfassung 2022

In der Geschäftsverteilung werden den Senaten des Bundesarbeitsgerichts die Rechtsgebiete zugeordnet sowie die Richterinnen und Richter den Senaten zugewiesen. Beim Bundesarbeitsgericht bestehen derzeit zehn Senate. Die Zuteilung der Berufsrichter, der ehrenamtlichen Richter an die Senate sowie der Rechtsgebiete erfolgt durch den jährlich neu aufzustellenden Geschäftsverteilungsplan. Diesen beschließt das Präsidium des Bundesarbeitsgerichts gemäß § 21 e Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) jeweils für ein Geschäftsjahr.

Erster Senat

  • Materielles Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- und Sprecherausschussrecht
  • Vereinigungsfreiheit
  • Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit
  • Arbeitskampfrecht

Senatsmitglieder

Vorsitzende: Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Gallner

  1. Beisitzerin: Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Ahrendt
  2. Beisitzerin: Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Rinck

Zweiter Senat

  • Beendigung oder Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses durch Kündigung sowie daran anschließende Weiterbeschäftigungs- und Abfindungsansprüche
  • Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung
  • Datenschutzrechtliche Ansprüche

Senatsmitglieder

Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Koch

  1. Beisitzerin: Richterin am Bundesarbeitsgericht Rachor
  2. Beisitzer: Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Niemann
  3. Beisitzer: Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Schlünder

Dritter Senat

  • Betriebliche Altersversorgung einschließlich Versorgungsschäden

Senatsmitglieder

Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Zwanziger

  1. Beisitzer: Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Spinner
  2. Beisitzer: Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Roloff

Vierter Senat

  • Tarifvertragsrecht
  • Anwendbarkeit eines Tarifvertrags in seiner Gesamtheit auf ein Arbeitsverhältnis
  • Anwendbarkeit eines Tarifvertrags im Betrieb
  • Ein-, Höher-, Um- und Rückgruppierungen

Senatsmitglieder

Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Treber

  1. Beisitzerin: Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Rennpferdt
  2. Beisitzerin: Richterin am Bundesarbeitsgericht Klug
  3. Beisitzer: Richter am Bundesarbeitsgericht Neumann

Fünfter Senat

  • Arbeitsentgeltansprüche einschließlich Naturalvergütungen und Arbeitszeitkonten
  • Annahmeverzugsvergütung
  • Entgeltfortzahlung
  • Mutterschutz
  • Mindestentgelte
  • alle nicht in die Zuständigkeit eines anderen Senats fallende Streitigkeiten und Verfahren

Senatsmitglieder

Vorsitzender: Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts Dr. Linck

  1. Beisitzer: Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Biebl
  2. Beisitzerin: Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Volk
  3. Beisitzerin: Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Bubach

Sechster Senat

  • Auslegung von Tarifverträgen und Dienstordnungen des öffentlichen Dienstes, von Tarifverträgen bei den Alliierten Streitkräften sowie von Tarifverträgen, an die in einer Rechtsform des bürgerlichen Rechts betriebene Unternehmen gebunden sind, an denen überwiegend juristische Personen des öffentlichen Rechts Anteile halten
  • Tarifverträge und Arbeitsrechtsregelungen der Religionsgesellschaften
  • Kirchliches Mitarbeitervertretungsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses durch Kündigung
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses in anderer Weise als durch Kündigung

Senatsmitglieder

Vorsitzender: Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht Spelge

  1. Beisitzer: Richter am Bundesarbeitsgericht Krumbiegel
  2. Beisitzerin: Richterin am Bundesarbeitsgericht Wemheuer
  3. Beisitzer: Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Heinkel

Siebter Senat

  • Beendigung oder Änderung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Befristung, Bedingung oder aufgrund des AÜG sowie jeweils daran anschließende Ansprüche auf Weiterbeschäftigung
  • Formelles Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- und Sprecherausschussrecht
  • Beschlussverfahren einer nach dem SGB IX gebildeten Arbeitnehmervertretung

Senatsmitglieder

Vorsitzende: Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht Schmidt

  1. Beisitzer: Richter am Bundesarbeitsgericht Klose
  2. Beisitzer: Richter am Bundesarbeitsgericht Waskow
  3. Beisitzer: Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Hamacher

Achter Senat

  • Schadensersatz, Entschädigung, Vertragsstrafen
  • Wettbewerbsrecht
  • Handelsvertreterrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht

Senatsmitglieder

Vorsitzende: Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Schlewing

  1. Beisitzerin: Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Winter
  2. Beisitzerin: Richterin am Bundesarbeitsgericht Berger
  3. Beisitzer: Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Pulz

Neunter Senat

  • Erholungs-, Bildungs-, Sonder- und Erziehungsurlaub/Elternzeit, Urlaubsgeld
  • Altersteilzeit und andere Formen des Vorruhestands
  • Zeugnis, Arbeitspapiere, Personalakten
  • Änderung oder Begründung eines Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitnehmerstatus
  • Konkurrentenklage (Art. 33 Abs. 2 GG)
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Arbeitnehmererfindungsrecht
  • Aufwendungsersatz
  • Berufsbildung
  • Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX

Senatsmitglieder

Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Kiel

  1. Beisitzerin: Richterin am Bundesarbeitsgericht Weber
  2. Beisitzer: Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Suckow
  3. Beisitzer: Richter am Bundesarbeitsgericht Zimmermann

Zehnter Senat

  • Gratifikationen, Aktienoptionen und Sondervergütungen
  • gewinn-, umsatz- oder ergebnisorientierte Zahlungen einschließlich Akkord- und Prämienlohn, Zielvereinbarungen
  • Zulagen, Zuschläge und Ausgleich für unter besonderen Umständen geleistete Arbeit
  • Rechtsstreite, die das Verhältnis zu einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien betreffen

Senatsmitglieder

Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht Reinfelder

  1. Beisitzerin: Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Brune
  2. Beisitzerin: Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Günther-Gräff
  3. Beisitzer: Richter am Bundesarbeitsgericht Pessinger

Verwaltungsanordnung

Auf der Grundlage von § 2 der Verordnung über die elektronische Aktenführung bei den obersten Gerichten des Bundes nach § 298a der Zivilprozessordnung, § 14 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, § 46e des Arbeitsgerichtsgesetzes, § 65b des Sozialgerichtsgesetzes, § 55b der Verwaltungsgerichtsordnung und § 52b der Finanzgerichtsordnung vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 745) wird bestimmt, dass beim Bundesarbeitsgericht die Akten in den nach dem 30. Juni 2021 eingehenden Verfahren des Ersten, Zweiten, Vierten und Fünften Senats elektronisch geführt werden. Hiervon ausgenommen sind AZR- und ABR-Verfahren.

Auf der Grundlage von § 2 der Verordnung über die elektronische Aktenführung bei den obersten Gerichten des Bundes nach § 298a der Zivilprozessordnung, § 14 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, § 46e des Arbeitsgerichtsgesetzes, § 65b des Sozialgerichtsgesetzes, § 55b der Verwaltungsgerichtsordnung und § 52b der Finanzgerichtsordnung vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 745) wird bestimmt, dass beim Bundesarbeitsgericht auch die Akten in den nach dem 31. Oktober 2021 eingehenden AZR- und ABR-Verfahren des Ersten, Zweiten, Vierten und Fünften Senats elektronisch geführt werden.