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Privacy

Datenschutzerklärung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Informationen zur transparenten Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Für das Bundesarbeitsgericht hat ein verantwortungsbewusster Umgang mit personenbezogenen Daten hohe Priorität. Wir möchten, dass Sie wissen, wann welche Daten erhoben und wie sie verwendet werden.

Ihre Daten werden von uns, sofern es sich um Informationen „betroffener Personen“ iSv. Art. 4 Nr. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Grundsätze und Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), für die in dieser Datenschutzerklärung angegebenen Zwecke verarbeitet.

Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von externen Dienstleistern beachtet werden.

Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Arten der Verarbeitung Ihrer Daten, wenn Sie unsere Webseite besuchen oder auf anderem Weg Kontakt mit uns aufnehmen, wie der Schutz Ihrer Daten gewährleistet wird und welche Rechte betroffenen Personen zustehen.

Im Zuge der Weiterentwicklung unserer Webseite und der Implementierung neuer Technologien können auch Änderungen dieser Datenschutzerklärung erforderlich werden. Daher empfehlen wir Ihnen, sich über den Inhalt dieser Datenschutzerklärung regelmäßig zu informieren.

Für die Verarbeitung der Daten ist

die Präsidentin
des Bundesarbeitsgerichts
Hugo-Preuß-Platz 1
99084 Erfurt

Telefon: +49(0)361 2636-0
E-Mail: bag@bundesarbeitsgericht.de
verantwortlich.

Sie können sich in allen Angelegenheiten des Datenschutzes auch unter philipp.herold@hub24.de oder telefonisch +49(0)451 1608 5223 an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.
Der Datenschutzbeauftragte ist nur für die Beantwortung datenschutzrechtlicher Fragestellungen zuständig und darf weder Auskunft zu Gerichtsverfahren geben noch eine Rechtsdienstleistung erbringen.

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Datenkategorien und Zwecke der Verarbeitung

Das Bundesarbeitsgericht verarbeitet bei der Wahrnehmung der ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben personenbezogene Daten.

Als oberster Gerichtshof des Bundes für das Arbeitsrecht hat das Bundesarbeitsgericht die Aufgabe, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung sicherzustellen und das Recht, wo erforderlich, fortzubilden.

In den Gerichtsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht werden nur solche personenbezogenen Daten verarbeitet, die im Rahmen des jeweiligen Verfahrens aufgeführt und benötigt werden (insbesondere persönliche Identifikations- und Kommunikationsangaben: Vor- und Nachnamen, Adressen, E-Mail-Adressen, SAFE-ID von elektronischen Postfächern, Telefonnummern, gegebenenfalls auch Bankverbindungsdaten oder persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse im Rahmen der Prozesskostenhilfe).

Weitere Zwecke der Verarbeitung von Daten sind darüber hinaus begleitende oder unterstützende Funktionen (Gerichtsverwaltung), wie im Wesentlichen Personalgewinnung und Personalverwaltung, Lieferanten- und Dienstleisterdatenverwaltung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und sonstige bei der Verwaltung eines Gerichts erforderlich werdende Tätigkeiten.

Dabei verarbeitet das Bundesarbeitsgericht als zivilrechtliche Vertragspartei beziehungsweise als öffentlich-rechtliche Dienststelle personenbezogene Daten, insbesondere die persönlichen Identifikations- und Kommunikationsangaben (Namen, Adressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern) und gegebenenfalls Bankverbindungsdaten.

Auch nach Abschluss eines Verfahrens oder eines Verwaltungsvorgangs können die Daten zur Erfüllung anderer gesetzlicher Pflichten verarbeitet werden, insbesondere um den gesetzlichen Aufbewahrungsbestimmungen nachzukommen.

Verarbeitungen, die auf einer automatisierten Entscheidungsfindung beruhen, werden nicht eingesetzt.

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Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Rechtsgrundlage der mit der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben und Befugnisse der Organe der Rechtspflege verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO iVm. § 3 BDSG. Als zivilrechtliche Vertragspartei finden für die Verarbeitung außerdem Art. 6 Abs. 1 Buchst. a, b, c und Art. 9 DSGVO iVm. §§ 4, 22, 23, 25, 26 BDSG sowie Verfahrensordnungen Anwendung.

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Elektronische Datenverarbeitung

Im Bundesarbeitsgericht werden die Gerichtsakten elektronisch geführt (vergleiche Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs).

Für die Erledigung seiner Aufgaben setzt das Bundesarbeitsgericht IT-gestützte Verfahren ein, mit denen Ihre Daten verarbeitet werden. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

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Empfänger der Daten

A

Innerhalb des Bundesarbeitsgerichts erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, die mit der Durchführung des Gerichtsverfahrens oder mit der entsprechenden Verwaltungsaufgabe betraut sind, in dem oder bei der Ihre Daten relevant sind. Dies sind insbesondere die für das jeweilige Gerichtsverfahren zuständigen Richterinnen und Richter sowie weitere Beschäftigte des Gerichts und ihre jeweiligen Vertretungen bzw. die für die jeweilige Verwaltungstätigkeit zuständigen Beschäftigten des Bundesarbeitsgerichts und ihre jeweiligen Vertretungen und Vorgesetzten.

Eine Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Bundesarbeitsgerichtes erfolgt nur, soweit gesetzliche Bestimmungen dies erlauben oder gebieten, die Weitergabe zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist oder Sie eingewilligt haben. Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in ein Drittland erfolgt nicht.

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Speicher- beziehungsweise Aufbewahrungsdauer

Außer wenn gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsfristen bestehen, werden die Daten nur gespeichert, solange es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.

Personenbezogene Daten, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens erhoben wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen. Die Speicher- und Aufbewahrungsfristen für die Verfahrensakten richten sich nach dem Gesetz zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens (Justizaktenaufbewahrungsgesetz) und der Verordnung über die Aufbewahrung und Speicherung von Justizakten (Justizaktenaufbewahrungsverordnung).

Die Aufbewahrung personenbezogener Daten, die das Bundesarbeitsgericht im Zusammenhang mit Eingaben und Anfragen oder im Rahmen der Gerichtsverwaltung verarbeitet, erfolgt im Einklang mit der Richtlinie für das Bearbeiten und die Verwaltung von Schriftgut in Bundesministerien.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen sind die Verfahrens- und Verwaltungsakten grundsätzlich dem Bundesarchiv anzubieten (§ 5 Abs. 1, 2 des Bundesarchivgesetzes). Vom Bundesarchiv nicht übernommene Daten und Akten werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen gelöscht oder vernichtet.

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Besuch der Website

Das Bundesarbeitsgericht betreibt unter der Domain www.bundesarbeitsgericht.de eine Internetseite, auf der im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verschiedene Informationsangebote bereitgestellt werden.

Diese Datenschutzerklärung umfasst nicht die auf dieser Seite verlinkten Internetseiten, für deren Inhalt der jeweilige Anbieter bzw. Betreiber verantwortlich ist.

Unser System erfasst bei jedem Aufruf der Webseite des BAG automatisiert Daten des aufrufenden Rechners. Nachfolgende Daten der Nutzer werden protokolliert:

  • IP-Adresse
  • Browsertyp und verwendete Version
  • Betriebssystem des Nutzers
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  • andere Internetseiten, über die Nutzer zur Internetseite des Bundesarbeitsgerichts gelangten

Es erfolgt keine personenbezogene Auswertung der Daten zu Marketingzwecken oder eine Profilbildung.

Die Speicherung erfolgt zur Gewährleistung der technischen Sicherheit der IT-Strukturen, des ordnungsgemäßen Betriebs der Webseite und zur Abwehr von Angriffen. Diese Daten werden regelmäßig alle sieben Tage automatisch gelöscht.

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Zweck und Rechtsgrundlagen

Ihre Daten werden zur technischen und benutzerfreundlichen Bereitstellung der Webseite auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO iVm. § 3 BDSG verarbeitet.

Beim Aufruf der Internetseite kommen auch Cookies zum Einsatz.

Cookies sind kleine Textdateien, die im Rahmen Ihres Besuchs unserer Internetseite von uns an den Browser Ihres Endgeräts gesendet und dort gespeichert werden. Einige Funktionen unserer Internetseite können ohne den Einsatz von Cookies nicht angeboten werden (technisch notwendige Cookies, zB Kontrastwahl). Diese Cookies werden nur während des Besuchs unserer Webseite gespeichert und danach automatisch gelöscht.

Das BAG verwendet das CMS WordPress, welches systemeigene Cookies nutzt, auf die das BAG keinen Einfluss hat.

Der Einsatz dieser Cookies ist nach § 25 Abs. 2 TDDDG für den Betrieb der Webseite erforderlich.

Diese Website wird bei einem externen Dienstleister gehostet (Hoster). Die personenbezogenen Daten, die auf dieser Website erfasst werden, werden auf den Servern des Hosters gespeichert.

Wir setzen folgenden Hoster ein:

Raidboxes GmbH
Hafenstraße 32
48153 Münster
Deutschland

Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) mit dem genannten Anbieter geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die Daten unserer Websitebesuchenden nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet. Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden teilweise von Subunternehmern durchgeführt, welche denselben datenschutzrechtlichen Vorgaben unterliegen.

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Videoüberwachung

Die Liegenschaft des Bundesarbeitsgerichts wird zu Zwecken der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Innen- und Außenbereich per Video überwacht. Die Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO in Verbindung mit § 4 BDSG. Die Videoaufzeichnungen finden dauerhaft (24 Stunden/sieben Tage) automatisiert statt.

Der Videostream wird mit Zugriffsbeschränkungen (Passwortschutz) gespeichert. Dabei werden das Videobild, die Aufnahmezeit, der Aufnahmeort, die Dateibezeichnung, der Dateityp und die Größe und das Erstelldatum gespeichert. Recherchen in den Videoaufzeichnungen werden nur anlassbezogen und nur von berechtigten Beschäftigten des Bundesarbeitsgerichts durchgeführt.

Die erhobenen Videodaten werden an Strafermittlungsbehörden nur übermittelt, soweit dies im Rahmen einer begründeten polizeilichen Maßnahme oder auf richterliche Anordnung beantragt wird. Die Übergabe wird dokumentiert.

Die Videoaufzeichnungen werden für zehn Tage gespeichert und danach gelöscht. Sofern sie für eine polizeiliche Maßnahme oder ein Ermittlungs- beziehungsweise Gerichtsverfahren notwendig sind, werden sie gesondert gespeichert und abhängig von einem solchen Verfahren erst dann gelöscht, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

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Bibliothek

Für die Nutzung der Bibliothek des Bundesarbeitsgerichts wird bei externen Besucherinnen und Besuchern für die Nutzungsberechtigung der Vor- und Zuname in einer gesonderten Liste erfasst und vor unbefugtem Zugriff gesichert aufbewahrt. Diese Daten werden nach zehn Tagen gelöscht.

Sofern die Daten für eine polizeiliche Maßnahme oder ein Ermittlungs- beziehungsweise Gerichtsverfahren notwendig sind, werden sie gesondert gespeichert und abhängig von einem solchen Verfahren erst dann gelöscht, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

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Veranstaltungen

Auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG speichern wir Kontaktdaten, um zu Veranstaltungen einzuladen. Wir speichern diese Daten dauerhaft, um gegebenenfalls auch zukünftig einladen zu können, solange der Speicherung dieser Daten nicht widersprochen wird.

Im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit werden bei Veranstaltungen auch Fotografien angefertigt, die der Darstellung des Gesamtgeschehens dienen, die gegebenenfalls in Printmedien oder auf unserer Internetseite veröffentlicht werden.

Sollten Sie Einwendungen gegen die Veröffentlichung von Bildern haben, auf denen Sie identifizierbar sind, informieren Sie bitte die konkret mit der Motivsuche betraute fotografierende Person oder wenden sich an unsere Pressestelle (pressestelle@bundesarbeitsgericht.de).

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Kontaktaufnahme

Kontaktaufnahme per E-Mail, Brief oder Telefon

Das Bundesarbeitsgericht verarbeitet nur die personenbezogenen Daten, die Sie selbst dem Gericht zur Bearbeitung Ihres Anliegens mitteilen. Bei Kontaktaufnahme per E- Mail werden zudem folgende Daten durch das System erhoben: IT-Adresse des aufrufenden Rechners und Datum und Uhrzeit der E-Mail.

Ihre Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind. Die Übermittlung erfolgt unverschlüsselt.

Kontaktaufnahme per Kontaktformular

Das Bundesarbeitsgericht nutzt auf seiner Webseite Formulare zur

  • Anforderung von Entscheidungsabdrucken
  • Anmeldung von Sitzungsbesuchen
  • Presseakkreditierung

Die von Ihnen genannten Daten verarbeitet das Bundesarbeitsgericht nur zu den genannten Zwecken. Sobald die Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens nicht mehr benötigt werden, werden Sie gelöscht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO. Eine Datenweitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Die Übermittlung erfolgt unverschlüsselt.

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Bewerbung

Sofern Bewerbungen auf Stellenausschreibungen per E-Mail übersandt werden, sind Anhänge nur im PDF-Format zulässig. Aus IT-Sicherheitsgründen werden andere Dateiformate, QR-Codes und Links zum Nachladen weiterer Dokumente (einschließlich PDF) nicht berücksichtigt. Die Übermittlung als E-Mail erfolgt unverschlüsselt, da eine verschlüsselte elektronische Kommunikation bisher nicht möglich ist.

Die Verarbeitung der mit der Bewerbung übermittelten Daten erfolgt vertraulich und ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens auf der Rechtsgrundlage des § 26 BDSG. Übermittelte Daten aus nicht erfolgreichen Bewerbungen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens bzw. dann, wenn die Bewerbung zurückgenommen wurde, gelöscht, sofern diese nicht zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind.

Die Bereitstellung personenbezogener Daten im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Sie sind also nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Allerdings ist die Bereitstellung personenbezogener Daten für die Entscheidung über eine Bewerbung bzw. eine Einstellung erforderlich. Sie sollten im Rahmen Ihrer Bewerbung jedoch nur solche personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens erforderlich sind. Soweit Sie uns keine personenbezogenen Daten bei einer Bewerbung bereitstellen, können wir keine Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses treffen.

Daten aus nicht erfolgreichen Bewerbungen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht bzw. vernichtet.

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Nutzung sozialer Netzwerke

Das Bundesarbeitsgericht nutzt zur Veröffentlichung seiner Pressemitteilungen auch das Netzwerk Mastodon. In diesem Zusammenhang verarbeitet das Bundesarbeitsgericht keine personenbezogenen Daten. Angaben darüber, welche Daten durch Mastodon verarbeitet und zu welchen Zwecken diese genutzt werden, finden Sie in der Datenschutzerklärung von Mastodon.

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Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu, wenn die verordnungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung und Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 17, 18, 21 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch ihn nicht berührt.
  • Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die zuständige Dienststelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Wenn Sie annehmen, dass die Verarbeitung Ihrer Daten durch uns nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, können Sie Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen.

Unsere Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist:

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Straße 153
53117 Bonn

Telefon: +49(0)228997799-0
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat die datenschutzrechtliche Aufsicht über Bundesgerichte nur, soweit diese nicht rechtsprechend tätig werden.