1. Auf die Rechtsmittel des Klägers werden das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. April 2021 – 11 Sa 490/20 – und das Teilurteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 25. Juni 2019 – 6 Ca 1138/18 – aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Rechtsmittelverfahren – an das Arbeitsgericht Wuppertal zurückverwiesen.