1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Mannheim – vom 27. April 2021 – 19 Sa 95/20 – aufgehoben, soweit es das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 12. November 2020 – 1 Ca 264/19 – auf die Berufung des Klägers teilweise abgeändert und dem Kläger weitere 6.088,07 Euro brutto nebst Zinsen zugesprochen hat. Die Berufung des Klägers wird insgesamt zurückgewiesen.
2. Von den Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger 74 vH und die Beklagte 26 vH zu tragen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.