1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Juni 2019 – 10 Sa 158/19 SK – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
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1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Juni 2019 – 10 Sa 158/19 SK – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.