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08.09.2022

34/22 - Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a. D. Dr. Gerhard Reinecke verstorben


Am 7. September 2022 ist der frühere Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Gerhard Reinecke im Alter von 77 Jahren verstorben.

Herr Dr. Reinecke wurde im Mai 1945 geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und seiner Promotion im September 1975 war er als wissenschaftlicher Assistent an der Freien Universität Berlin tätig. Im Juni 1976 trat er als Richter in die Arbeitsgerichtsbarkeit Berlins ein. Danach war er für zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet.

1990 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Berlin ernannt und im Juli 1991 zum Richter am Bundesarbeitsgericht berufen. Er gehörte zunächst dem Fünften Senat an und leitete seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter im Mai 1999 den Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts.

In dieser Funktion hat Herr Dr. Reinecke vor allem die Entwicklung des Betriebsrentenrechts nachhaltig geprägt. Diese Rechtsmaterie im Schnittpunkt vielfältig divergierender Interessen ist für Unternehmen, Arbeitnehmer und Rentner ebenso existentiell wie für das System der Alterssicherung in Deutschland. Dass ihre Anpassung an die teilweise rasant verlaufene, auch unionsrechtlich geprägte Entwicklung gelang, indem sie Bewährtes schützte und Neues behutsam und umsichtig einpasste, ist nicht zuletzt das bleibende Verdienst von Herrn Dr. Reinecke.

Herr Dr. Reinecke hat lange Zeit als Mitglied des Präsidialrats und des Präsidiums des Bundesarbeitsgerichts Verantwortung für die Personalentscheidungen und die Organisation des Gerichts mitgetragen.

Das Bundesarbeitsgericht verliert mit Herrn Dr. Reinecke einen sehr anerkannten, beliebten und hochgeschätzten Kollegen. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie.

Erfurt, 8. September 2022

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