1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 1. März 2023 – 13 Sa 225/22 E – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu 90 vH, die Klägerin zu 10 vH zu tragen.
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1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 1. März 2023 – 13 Sa 225/22 E – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu 90 vH, die Klägerin zu 10 vH zu tragen.