Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 25. Januar 2024 – 6 TaBV 48/23 – aufgehoben.
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hannover vom 4. Mai 2023 – 13 BV 5/22 – abgeändert.
Der Antrag zu 1. wird abgewiesen.