1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Juni 2020 – 17 Sa 62/20 – wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 27 vH und das beklagte Land zu 73 vH zu tragen.
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1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Juni 2020 – 17 Sa 62/20 – wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 27 vH und das beklagte Land zu 73 vH zu tragen.