1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 14. August 2024 – 2 SLa 101/24 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
The following content is only available in German.
The following content is only available in German.
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 14. August 2024 – 2 SLa 101/24 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.