Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 19. März 2025 – 4 Sa 47/24 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
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Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 19. März 2025 – 4 Sa 47/24 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.