Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 12. Juni 2025 – 2 SLa 70/25 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
The following content is only available in German.
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 12. Juni 2025 – 2 SLa 70/25 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.