Die Rechtsbeschwerde der Schwerbehindertenvertretung gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 5. Dezember 2024 – 3 TaBV 56/24 – wird zurückgewiesen.
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Die Rechtsbeschwerde der Schwerbehindertenvertretung gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 5. Dezember 2024 – 3 TaBV 56/24 – wird zurückgewiesen.