Tenor
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Februar 2009 – 13 Sa 732/08 – wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
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Reinecke |
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Zwanziger |
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Schlewing |
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Schmidt |
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G. Kanzleiter |